Der Bundesgerichtshof hat Urheberrechtsabgaben für Drucker für unrechtmäßig erklärt.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wollte in einem Musterprozess gegen Hewlett-Packard durchsetzen, dass die Hersteller von Drucker für jedes Systeme eine Abgabe entrichten. Die Begründung: Mit den Systemen ließen sich urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreiten.
Für Kopierer und Scanner muss eine solche Urheberrechtspauschale an die VG Wort abgeführt werden. Diese verteilt das Geld an die Urheber, also Autoren von Büchern oder Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften.
Nach Angaben des IT-Branchenverbandes Bitkom hätte sich eine solche Abgabe pro Drucker je nach System auf 10 und 300 Euro belaufen. Die VG wollte die Pauschale rückwirkend ab 2001 eintreiben.
Entsprechend erleichtert zeigte sich Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: »Für Scanner müssen Käufer bereits eine Abgabe zahlen. Eine Doppelbelastung ist nicht akzeptabel.« In Deutschland werden 2007 nach Angaben des Bitkom rund 7,8 Millionen Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft.
Enttäuschung dagegen bei der VG Wort: »Es ist nicht nachvollziehbar, dass der BGH ein einzelnes Glied aus der Kette der Aufnahmegeräte herausgenommen und für Drucker gegen eine Vergütungspflicht entschieden hat.« Die Organisation will nun prüfen, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen soll.
Noch offen ist, wie es generell mit der Abgabe auf Drucker weitergeht. Denn das neue Urheberrechtsgesetz, das am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, sieht wiederum eine solche Pauschale vor. Die Regelung wurde nach monatelagem Hin und Her verabschiedet.