Klage gegen Verpackungsordnung erwartet
Wirtschaftskreise rechnen mit einer Klage von Versandhändlern gegen die Umsetzung der Verpackungsverordnung. Damit würden sich die Kläger gegen einen Beschluss der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) richten, nach dem Verpackungen des Internet- und Versandhandels Verkaufsverpackungen und keine Serviceverpackungen seien.

Durch den Beschluss der LAGA, nach dem Verpackungen des Internet- und Versandhandels keine Serviceverpackungen seien, ist es Verpackungsherstellern untersagt, jenen Händlern vorab lizenzierte Versandverpackungen anzubieten. Mit der Einstufung als Verkaufsverpackung müssen sich Online-Händler somit hinsichtlich ihres Verpackungsmaterials selbst einem der neun behördlich zugelassenen dualen Systeme anschließen. Vor allem weil der Aufwand dafür für viele Online-Händler immens ist, wird laut Europäischem Wirtschaftsdienst (EUWID) nun eine Klage der Versandhändler gegen den LAGA-Beschluss erwartet.
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) machte nach Angaben des EUWID zuletzt in einem Rundschreiben deutlich, dass Verpackungen von gewerblichen Händlern Verkaufsverpackungen seien. Zudem merkte der Dachverband der IHK an, dass Unternehmen mit Abmahnungen rechneten. Im Gegensatz dazu hatten IHKs bis wenige Wochen vorher ihre Mitglieder noch informiert, dass die im Versandhandel eingesetzten Versandtaschen und Kartons Serviceverpackungen seien. Sie beriefen sich damals auf die Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums.
Der Autor: Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.