Köhler nickt Vorratsdatenspeicherung ab - Massenklagen angekündigt
Bundespräsident Horst Köhler hat das neue Gesetz zur Vorratsdaten-speicherung und Telekommunikations-Überwachung unterzeichnet. Damit müssen Telekommunikationsunternehmen und Internet-Provider ab 1. Januar alle Kommunikationsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang für Ermittlungszwecke aufheben.

Nachdem er laut seinem Sprecher »keine gewichtigen Hinderungsgründe« erkennen konnte, hat Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Gesetz zur erweiterten Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikations-Überwachung abgesegnet. Das Gesetz folgt den EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität und zwingt die Internet-Provider und Telekommunikationsunternehmen dazu, ab 1. Januar die Kommunikations- / Verbindungsdaten ihrer Kunden für mindestens sechs Monate vorzuhalten, damit diese bei Verdacht auf eine schwere Straftat und auf richterlichen Beschluss hin den ermittelnden Behörden von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden können.
Gespeichert werden dabei allerdings nur so genannte »Verkehrsdaten«, also die jeweiligen Anschlüsse / Telefonnummern und Beginn und Ende der Kommunikation, nicht jedoch Inhalte der Kommunikation selbst. Bei Handy-Gesprächen und SMS muss zudem der Standort des Nutzers gespeichert werden. Insbesondere beruflich bedingte Geheimnisträger wie Ärzte und Journalisten sehen dadurch jedoch die Ausübung ihres Berufes behindert, weshalb unter anderem einige Berufsverbände bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angekündigt haben. So stellt etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die größte Massen-Verfassungsklage der Geschichte der Bundesrepublik in Aussicht (über 25.000 Personen), sobald das Gesetz Bundesgesetzblatt veröffentlicht werde.