Ein bisschen »freihändig«
- Kommunale IT-Dienstleister bleiben vergabepflichtig - fast!
- Ein bisschen »freihändig«
In der sprichwörtlichen letzten Minute wurde die umstrittene Sonderregelung auf Drängen von Teilen der Unionsfraktion schließlich im Bundestag gestrichen. Hiergegen wandte sich wiederum mit Vehemenz die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister VITAKO. Diese sah in der Anwendung des Vergaberechts für Aufträge an ihre Mitglieder nur eine bürokratische Erschwernis für die stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit der Kommunen. Spannend blieb daher die Reaktion des Bundesrates, der sich zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden bislang für die Ausnahmeregelung eingesetzt hatte. Nach der Entscheidung des Bundesrates am 13. Februar bleibt es nun bei der bestehenden Regelung: Die öffentliche Hand muss IT-Aufträge ausschreiben, ganz gleich ob ein kommunaler IT-Dienstleister als Anbieter in Frage kommt oder nicht. Eine Aufweichung des Vergaberechts erfolgt aktuell über einen anderen Weg: Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise wurde im Rahmen des »Konjunkturprogramms Vergaberecht« beschlossen, in den nächsten zwei Jahren die Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Durchführung von Vergabeverfahren zu erhöhen. Bis zu einem Auftragswert von 100000 Euro wird es danach möglich sein, ohne Ausschreibung freihändig IT-Aufträge zu vergeben.
Thomas H. Fischer, M.B.L.-HSG ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Waldeck Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Frankfurt am Main, und Herausgeber des Magazins www.sourcingout.com.