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Von Bußgeld bis Imageschaden

Autor:Markus Bereszewski • 18.8.2009 • ca. 0:50 Min

Ob Diebstahl oder Fahrlässigkeit – die Folgen eines Datenverlusts sind verheerend. Dabei sind empfindliche Bußgelder das Eine. Daneben müssen die Betroffenen auch mit einem massiven Imageschaden in der Öffentlichkeit sowie einem Vertrauensverlust ihrer Kunden rechnen. So wird Datenverlust oder Datenklau schnell zum unternehmenskritischen Faktor. Deshalb sollten Daten wie andere Wertsachen mit allen Mitteln geschützt werden. Doch leider können sie nicht einfach in den Safe gelegt werden. Zudem ist häufig der Mensch das schwächste Glied in der Kette, wenn es um den Schutz sensibler Daten geht. Über privat genutzte mobile Endgeräte und Datenspeicher können beispielsweise Schadprogramme eingeschleust werden. Gleichzeitig können Mitarbeiter auf einen USB-Stick unbemerkt große Datenmengen ziehen und an Dritte weitergeben. Außerdem gehen jedes Jahr Tausende von Handys und Laptops verloren. Alleine am Flughafen London Heathrow werden wöchentlich rund 900 Notebooks vermisst.

Die Einführung und Umsetzung starker Sicherheitsmaßnahmen ist deshalb ein wichtiger Faktor. Sie unterstützen Mitarbeiter und geben ihnen gleichzeitig die Gewissheit, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei ist besonders wichtig, dass die Belegschaft die Notwendigkeit der Maßnahmen versteht und sie nicht als willkürliche Repressalie ansieht. Ein Datenschutzbeauftragter kann hier als Ansprechpartner und Vermittler fungieren.