Wettbewerbsverstöße 10 bis 17
- LG Passau: 30.000 Euro Streitwert bei Abmahnung zulässig
- Wettbewerbsverstöße 10 bis 17
10. In den AGB wird bei Ebay die folgende Klausel verwendet: »Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter des XXX vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.«
11. In den AGB wird bei Ebay die folgende Klausel verwendet: »Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.«
12. In den AGB wird bei Ebay die folgende Klausel verwendet: »Mit Bestellung der Ware durch den Käufer und der Auftragsbestätigung durch XXX, wird der Kaufvertrag wirksam.«
13. In den AGB wird bei Ebay die folgende Klausel verwendet: »Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.«
14. In den AGB wird bei Ebay die folgende Klausel verwendet: »Teillieferung behalten wir uns vor, sofern uns dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.«
15. Im Ebay-Angebot wird im Rahmen einer Rücksendung der folgende Text verwendet: »Versand trägt der Käufer.«
16. Es wird nicht über die Regeln der Verpackungsverordnung belehrt.
17. Es wird bei dem Angebot von Biozidprodukten nicht wie folgt belehrt: »Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.«
Fazit
Sie halten einen Streitwert von 30.000 Euro für 17 wettbewerbsrechtliche Verstöße für überhöht? Das Landgericht München I hält mitunter einen Streitwert von 6000 Euro für angemessen – pro Verstoß!
Der Autor: Max Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.