Die Verunsicherung der Nutzer ist dennoch groß. Was passiert, wenn die IP-Adressen doch gespeichert wurden? Können die auf den Servern gefundenen Adressen den Nutzern zugeordnet und gegen Sie rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet werden?
Rechtsanwalt Solmecke hierzu: »Ich gehe nicht davon aus, dass die Nutzer von Megaupload eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befürchten müssen. Zunächst ist unklar, welche Daten genau auf den Servern von Megaupload gespeichert worden sind. Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von 7 Tagen zurückzuverfolgen; das heißt die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur 7 Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern.«
Die Nutzer dürften also wahrscheinlich noch glimpflich davonkommen, zumindest dann wenn sie nur heruntergeladen haben. Anders jedoch die Betreiber von »Megaupload.«
Rechtsanwalt Solmecke erklärt, was Kim Schmitz und Co. nun erwartet: »In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie „Megaupload“ überhaupt illegal ist, da diese auch zu legalen Zwecken genutzt werden können. Es können beispielsweise große Dateienmengen von den Rechteinhabern selbst getauscht werden. Der Sharehoster »Rapidshare« ist beispielsweise von dem OLG Düsseldorf von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen freigesprochen worden.«
Das OLG Köln vertrat hierzu noch eine andere Auffassung. Dies zeigt, dass die Rechtslage in Deutschland derzeit noch sehr umstritten ist. Die US-Behörden sehen dagegen scheinbar bereits in dem Betrieb von Megaupload eine Urheberrechtsverletzung. »Wenn man dies so sieht, drohen den Betreibern wohl auch nach US-Recht mehrjährige Haftstrafen sowie Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe«, so Solmecke.
Problematisch ist aus Sicht des Rechtsanwalts der Umgang der US-Justiz mit den legalen Daten, die auf den Servern von Megaupload zum Download bereitgehalten wurden: »Nutzer, die eigene Dateien, wie z.B. Urlaubsfotos, auf Megaupload hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie Wild-West-Sherrifs.«
Rapidshare hat in der Vergangenheit stets betont, dass der größte Teil der gespeicherten Daten legal sei. Insofern muss man sich die Frage stellen, ob hier nicht auch Ansprüche gegen den US-amerikanischen Staat bestehen. Selbst wenn diese Ansprüche nach deutschem Recht möglicherweise bestehen, dürften sie in der Sache jedoch später schwer durchzusetzen sein.