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Microsoft schlägt Porno-Spammer

Nach einem letztinstanzlichen Gerichtsurteil bittet Microsoft einen Porno-Spammer zur Kasse.

Autor:Nadine Kasszian • 3.4.2008 • ca. 0:45 Min

Microsoft hat einen Gerichtsprozess in letzter Instanz gegen einen Spam-Versender gewonnen, der unter Verwendung gefälschter Hotmail-Accounts unerwünschte Werbung für pornographische Webseiten verschickte. Der Spammer wurde auf Antrag von Microsoft zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Zuvor wurde gegen den Spammer bereits eine Geldstrafe von 10.000 Euro verhängt. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland ein Versender von Spam-E-Mails wegen Markenverletzung durch Verwendung gefälschter Absenderadressen rechtskräftig gerichtlich belangt werden konnte. Da der Versand von Spam-E-Mails nach deutschem Recht kein eigener Strafbestand ist, bezog sich Microsoft auf das Markengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Nachdem Microsoft bereits vor dem Landgericht Mannheim und Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen hatte, legte der Porno-Spammer Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Diese Beschwerde wurde am 19. März 2008 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe rechtskräftig. Der Spam-Versender muss jetzt neben dem Ordnungsgeld auch die Prozesskosten des gesamten Verfahrens tragen und auch Schadensersatz wegen der begangenen Markenverletzungen leisten.

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