Mobilfunk-Branche verabschiedet Verhaltenskodex für Mehrwertdienste

19. Dezember 2006, 10:50 Uhr |

Um das Vertrauen der Verbraucher in SMS und MMS Mehrwertdienste wieder zu stärken, hat die Mobilfunkbranche einen Verhaltenskodex für Mehrwertdienste aufgestellt. Als freiwillige Selbstverpflichtung legt er branchenweite Richtlinien für das Angebot von Mehrwertdiensten per SMS, MMS oder Online-Angebot fest.
Die Initiative der Mobilfunkbranche soll dem Kundenschutz dienen und für Preis- und Angebotstransparenz sorgen. Mobilfunkanbieter, Diensteanbieter, Inhalteanbieter und Mediatoren haben den "Code of Conduct" gemeinsam erarbeitet. Die Liste der Unterzeichner sowie den Kodex selbst werden die teilnehmenden Unternehmen selbst auf ihren Web-Seiten veröffentlichen.

Neben den vier deutschen Netzbetreibern sind zum Start aber auch folgende Unternehmen mit von der Partie: Arvato Mobile GmbH; BoB mobile Deutschland GmbH; Carmunity.com GmbH; conVISUAL AG; debitel AG; Digame mobile GmbH; Drillisch AG; dtms Deutsche Telefon- und Marketing Services AG; Ericsson Internet Payment eXchange AB; Jamba GmbH; Materna GmbH; MEGA Communications GmbH; Midray GmbH; Mindmatics AG; Minick AG; Mobilcom AG; Mobile 365 GmbH; Mobileview AG; Net-mobile AG; Netsize Deutschland GmbH; Talkline GmbH & Co. KG; Wapme AG; WHATEVER MOBILE GmbH

Als Treuhänder überwacht Prof. Dr. Jo Groebel die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung. Er überprüft die Angebote der teilnehmenden Unternehmen und streicht Unternehmen, die den Kodex nicht einhalten, aus der Liste der Parteien (und hier wäre es für den Kunden ja irgendwie doch sinnvoll eine Liste aller Unternehmen auf einer gemeinsamen Webseite zu haben, inklusiver einer Liste der gestrichenen Unternehmen, dass man besser überprüfen könnte, ob das Unternehmen vertrauenswürdig ist, war oder nicht mehr ist).

Wie auch immer, für alle Premium-Services haben die Unternehmen im Verhaltenskodex einheitliche Mindestgrundregeln eingeführt. Es steht den Unternehmen frei, darüber hinausgehende Anforderungen an Mehrwertdienste aufzustellen. Die Regeln sorgen für Kostentransparenz, vereinheitlichen die Bestellung und Kündigung von Abonnements und weisen den Kunden darauf hin, wenn die Kosten für ein Abo einen bestimmten Wert überschritten haben.

Unter anderem verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung der folgenden Regeln:

  • Handshake-Verfahren für Abo-Services: Nach der Anforderung eines Abonnements wird der Kunde durch eine SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Diese SMS enthält Angaben zum Preis und zum Anbieter. Erst mit der Bestätigung kommt ein Vertrag zustande.
  • Einheitliche Key-Words für SMS-/MMS-Abos: Dienste können einheitlich gestartet und beendet werden. Beispielsweise startet ein Kunde mit START, GO, JA und OK einen Abo-Dienst, mit STOP <dienstename> beendet er ihn wieder.
  • Welcome SMS/MMS für Chat-Dienste: Anbieter von Chat-Diensten verpflichten sich, eine Welcome-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthält. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, muss der Anbieter erneut eine Welcome-Nachricht verschicken.
  • Preistransparenz: Beim Angebot von Premium-SMS/MMS wird der Preis für die Leistung bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben, ein Hinweis auf gegebenenfalls anfallende Transportkosten ist aufzunehmen und der Preis ist in unmittelbarer Nähe zur Kurzwahlnummer deutlich erkennbar anzugeben.
  • Leistungskündigung: Der Mobilfunkkunde kann ein Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird bei eventbasierten Abonnements sofort und bei Budgetabonnements zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums wirksam.
  • Kostenkontrolle: Anbieter von Premium-SMS-/MMS-Diensten informieren über eine Bill-Warning-SMS, wenn innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter und Rufnummer des Endkunden erreicht wird.

Daneben gelten kundenschützende Regeln zur Anbieter- und Kostentransparenz bei der Bereitstellung von webbasierten Diensten.

Bis spätestens 1. Oktober 2006 müssen die Unterzeichner diese Regeln umgesetzt haben.


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