Um das Vertrauen der Verbraucher in SMS und MMS Mehrwertdienste wieder zu stärken, hat die Mobilfunkbranche einen Verhaltenskodex für Mehrwertdienste aufgestellt. Als freiwillige Selbstverpflichtung legt er branchenweite Richtlinien für das Angebot von Mehrwertdiensten per SMS, MMS oder Online-Angebot fest.
Die Initiative der Mobilfunkbranche soll dem Kundenschutz dienen und für Preis- und Angebotstransparenz sorgen. Mobilfunkanbieter, Diensteanbieter, Inhalteanbieter und Mediatoren haben den "Code of Conduct" gemeinsam erarbeitet. Die Liste der Unterzeichner sowie den Kodex selbst werden die teilnehmenden Unternehmen selbst auf ihren Web-Seiten veröffentlichen.
Neben den vier deutschen Netzbetreibern sind zum Start aber auch folgende Unternehmen mit von der Partie: Arvato Mobile GmbH; BoB mobile Deutschland GmbH; Carmunity.com GmbH; conVISUAL AG; debitel AG; Digame mobile GmbH; Drillisch AG; dtms Deutsche Telefon- und Marketing Services AG; Ericsson Internet Payment eXchange AB; Jamba GmbH; Materna GmbH; MEGA Communications GmbH; Midray GmbH; Mindmatics AG; Minick AG; Mobilcom AG; Mobile 365 GmbH; Mobileview AG; Net-mobile AG; Netsize Deutschland GmbH; Talkline GmbH & Co. KG; Wapme AG; WHATEVER MOBILE GmbH
Als Treuhänder überwacht Prof. Dr. Jo Groebel die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung. Er überprüft die Angebote der teilnehmenden Unternehmen und streicht Unternehmen, die den Kodex nicht einhalten, aus der Liste der Parteien (und hier wäre es für den Kunden ja irgendwie doch sinnvoll eine Liste aller Unternehmen auf einer gemeinsamen Webseite zu haben, inklusiver einer Liste der gestrichenen Unternehmen, dass man besser überprüfen könnte, ob das Unternehmen vertrauenswürdig ist, war oder nicht mehr ist).
Wie auch immer, für alle Premium-Services haben die Unternehmen im Verhaltenskodex einheitliche Mindestgrundregeln eingeführt. Es steht den Unternehmen frei, darüber hinausgehende Anforderungen an Mehrwertdienste aufzustellen. Die Regeln sorgen für Kostentransparenz, vereinheitlichen die Bestellung und Kündigung von Abonnements und weisen den Kunden darauf hin, wenn die Kosten für ein Abo einen bestimmten Wert überschritten haben.
Unter anderem verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung der folgenden Regeln:
Daneben gelten kundenschützende Regeln zur Anbieter- und Kostentransparenz bei der Bereitstellung von webbasierten Diensten.
Bis spätestens 1. Oktober 2006 müssen die Unterzeichner diese Regeln umgesetzt haben.