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Neuer Streit um Kopiervergütung für PCs

Der Bundesgerichtshof hat in einer Klage der VG Wort gegen einen PC-Hersteller entschieden, dass keine Urheberrechtsvergütung fällig sei. Während der Bitkom das Urteil begrüßt, will die Verwertungsgesellschaft VG Wort Verfassungsbeschwerde einlegen.

Autor:Lars Bube • 6.10.2008 • ca. 1:05 Min

Der Streit um die Vergütungspflicht und Urheberechtsabgaben für IT-Geräte geht in eine neue Runde, in der es jetzt nach den Scannern, Multifunktionsgeräten und Druckern auch um die PCs selbst geht: Im konkreten Fall hatte die VG Wort vom beklagten Unternehmen verlangt, für jeden verkauften PC eine Urhebervergütung von 30 Euro zu bezahlen. Ähnlich wie bei den Druckern sah der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch auch in diesem Fall keinen Anlaß für eine generelle Urheberrechtsabgabe auf PCs. Allerdings lag dem Fall laut BGH noch die alte Gesetzlage (bis Ende 2007) zu Grunde, die für eine Urheberrechtsabgabe verlangte, dass das Gerät dazu bestimmt ist, »durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung« Kopien zu erzeugen. Dies sei jedoch bei einem PC alleine nicht gegeben, so der BGH.

Während für Fujitsu Siemens Computers (FSC) Präsident Bernd Bischoff durch das Urteil »massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden sind«, und der Branchenverband Bitkom dadurch dem »zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, eine klare Absage erteilt« sieht, will die VG Wort Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Urteil führe zu »eklatanten Ungleichbehandlung aller Autoren, deren Werke auf elektronischem Weg publiziert und von Nutzern anschließend digital auf PCs zur privaten Nutzung gespeichert werden«, so Ferdinand Melichar, Vorstand der Verwertungsgesellschaft. Autoren, die ihre Texte online publizieren, seien somit deutlich benachteiligt.

Laut der neuen Regelung besteht ein Vergütungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Gerätetypen, die zur Vornahme von bestimmten Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch benutzt werden, was grundsätzlich auch PCs einschließt.