Preisobergrenzen für die Mobilfunknutzung

Roaming-Gebühren sinken zur Urlaubssaison

1. Juli 2014, 11:43 Uhr | Quelle: Bitkom / Bundesnetzagentur / DVPT

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Änderungen für Anbieter

Neben den Änderungen auf der Endkundenebene betrifft die Roaming-Verordnung auch die Entgelte, die sich die Anbieter gegenseitig höchstens in Rechnung stellen dürfen. Hier sinken die Minutenentgelte für Sprachdienste von 10 Cent auf 5 Cent, und für Datendienste auf 5 Cent pro Megabyte von bislang 15 Cent pro Megabyte. Für SMS liegt das regulierte Entgelt bereits seit 2013 auf 2 Cent pro SMS. Ab dem 1. Juli 2014 werden die regulierten Preisobergrenzen dann "eingefroren" und gelten auf Endkundenebene bis 2017 und auf Vorleistungsebene bis 2022 fort.    

Bei unverändert 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) liegt der regulierte maximale Rechnungsbetrag für die mobile Datennutzung. Die Mobilfunkbetreiber können zusätzlich davon abweichende Sicherheitsgrenzen anbieten, die höher oder niedriger sein können. Dabei muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass der Kunde, sobald er 80 Prozent der vereinbarten Grenze erreicht hat, eine entsprechende Information auf dem Gerät erhält, das er zum mobilen Surfen nutzt.      

Beim Erreichen dieser Grenze muss der Kunde eine weitere Nachricht erhalten, die ihn außerdem darüber informiert, wie er die Datennutzung fortsetzen kann, sofern er dies wünscht. Falls der Kunde nicht aktiv auf diese Mitteilung reagiert und so anzeigt, dass er die mobile Datennutzung fortsetzen möchte, wird die Datenverbindung unterbrochen.      

Dieser Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen für das Surfen im Internet gilt seit 2012 nicht mehr nur bei der Nutzung in anderen EU-Staaten, sondern in allen Ländern weltweit.    

Die Kunden können ihrem Anbieter auch mitteilen, dass sie den regulierten Roamingtarif nicht mehr nutzen wollen und sich stattdessen für alternative Tarife ihres Anbieters entscheiden möchten, die möglicherweise besser zu ihrem Nutzungsverhalten passen. Nichtsdestotrotz haben die Kunden aber das Recht, jederzeit und ohne zusätzliche Kosten eine Rückkehr in den Eurotarif zu beauftragen.    

Mit dem Ziel, mehr Wettbewerb auf dem Roaming-Markt zu schaffen, ist seit dem 1. Juli 2014 als neue Maßnahme eine Trennung der Roamingleistungen von nationalen Mobilfunkdiensten ("Decoupling") möglich. Die Heimatanbieter, also die nationalen Mobilfunkbetreiber der Kunden, werden dazu verpflichtet, ihren Endkunden die Nutzung von Roamingleistungen alternativer Anbieter zu ermöglichen. Die Kunden haben somit prinzipiell die Möglichkeit, Mobilfunkdienste für das In- und Ausland, unter Beibehaltung ihrer SIM-Karte und somit der Mobilfunknummer, bei unterschiedlichen Anbietern zu kaufen. Im Roaming-Fall wird dann automatisch zu dem vom Kunden gewählten alternativen Anbieter gewechselt, ähnlich der aus dem Festnetz bekannten "Preselection". Derzeit gibt es jedoch noch keine alternativen Anbieter für diese Dienstleistung auf dem deutschen Markt.    

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: "Die vergangenen Monate haben eine sehr erfreuliche Bewegung in die Tarifangebote der Mobilfunkanbieter gebracht. Während wir in den letzten Jahren immer wieder beobachten mussten, dass sich die Preise knapp unter oder genau auf dem Level der regulierten Obergrenzen hielten, findet sich mittlerweile eine große Anzahl neuer interessanter Tarifmodelle am Markt."

So können Tagesreisende günstige Tagesangebote ihrer Anbieter nutzen, in denen Minutenblöcke, SMS und teilweise großzügige Datenpakete zu niedrigen Preisen verfügbar sind. Auch gibt es zahlreiche Auslandsangebote zu attraktiven Konditionen, die wochenweise hinzugebucht werden können. Außerdem sind mehrere Anbieter bereits dazu übergegangen, ihre ursprünglich nur für Deutschland geltenden Flatrate-Tarife auch auf die anderen EU-Mitgliedstaaten auszuweiten. "Zwar wird teilweise dabei noch ein relativ geringes einmaliges Tagesentgelt in Rechnung gestellt, doch kann man nun auch im Telekommunikationssektor von einem viel grenzenloseren europäischen Binnenmarkt sprechen, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war" so Homann.    

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