Streit um Umsatzsteuer: Finanzgericht weist Klage von IPC Archtec ab

18. Juni 2004, 13:13 Uhr | Martin Fryba

Streit um Umsatzsteuer: Finanzgericht weist Klage von IPC Archtec ab. 4,3 Millionen Euro haben oder nicht haben: Dem IT-Vermarkter IPC-Archtec, der künftig in regenerative Energien machen will, kann es nicht schnell genug gehen, das Umsatzsteuerguthaben einzustreichen. Das Finanzamt aber wittert Ungereimtheiten und hat ausländische Behörden um Hilfe ersucht. Das dauert bekanntlich. Eine Untätigkeitklage von IPC wurde daher abgewiesen.

Streit um Umsatzsteuer: Finanzgericht weist Klage von IPC Archtec ab

IPC Archtec liegt mit dem Finanzamt Landshut im Streit. Vorstand Hermann Krassler ist der Meinung, dass die Behörde das Umsatzsteuerguthaben von 2001 zu unrecht um rund 4,3 Millionen Euro gekürzt hat. Über seinen Einspruch gegen den am 9. Juli 2003 erlassenen Bescheid konnte die Behörde noch nicht entscheiden. Grund: Das Finanzamt wartet immer noch auf Ergebnisse verschiedener Amts- und Rechtshilfeersuche, die es an ausländische Behörden gestellt hat.

Und es darf weiter warten, entschied das Finanzgericht München, und wies gestern eine Klage von IPC wegen Untätigkeit des Landshuter Fiskus? ab. IPC wartet auch, nämlich auf die schriftliche Begründung des Urteils, und will dann über weitere Rechtsmittel entscheiden.

Der Vermarkter von Notebooks steht derzeit vor einem ungewöhnlichen Wechsel des Geschäftsmodells. Der kommenden Hauptversammlung soll ein Entschluss präsentiert werden, künftig mit Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien Geld zu verdienen.

IPC Archtec


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