Ein ehemaliger Microtrend-Partner hat die Dachkooperation Synaxon AG verklagt. Der Vorwurf: Synaxon habe auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von Lieferanten Provisionen auf die Umsätze des Partners erhalten. Das Bielefelder Landgericht weist in einem Teilurteil die Kooperation an, dem Händler Auskunft über diese nachvertraglichen Zahlungen zu erteilen. Die Synaxon befürchtet dagegen, dass so interne Geschäftsdaten bei einem Wettbewerber landen könnten.
Ralf Gradl, Inhaber des Geschäfts PC-Laden in Würzburg, war fast zehn Jahre lang Mitglied der Kooperation Microtrend die unter dem Dach der Synaxon AG agiert. Gradl entschloss sich im vergangenen Jahr den Vertrag aufzulösen und erhebt nun Vorwürfe gegen die Dachkooperation Synaxon AG: Die Synaxon AG habe auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bei einigen Lieferanten Provisionen auf die Umsätze des PC-Laden erhalten. Diese nachvertraglichen Provisionen – Gradl spricht von »geheimen Vertragsklauseln«, denn er war über diese nicht informiert worden – hätten ihm bei weiteren Geschäftsabwicklungen geschadet. Beispielsweise könne er für die Dauer der nachvertraglichen Provisionen nicht die Vorteile einer anderen Einkaufskooperation nutzen.
Der Fall landete vor dem Bielefelder Landgericht, wo die Kooperation einräumte, solche Vereinbarungen mit einigen Lieferanten getroffen zu haben. Die Kooperation schütze dadurch ihr System vor Missbrauch. Des Weiteren fürchtet die Synaxon AG, dass durch die Offenlegung der Daten gegenüber Ralf Gradl, diese zu einem Wettbewerber gelangen könnten: Ralf Gradl ist nämlich der Bruder des Mitgründers der konkurrierenden Einkaufskooperation Idas World, Stefan Gradl. Dieser Kooperation hat sich Ralf Gradl dann auch tatsächlich angeschlossen.
In diesem Fall erging nun ein Teil-Urteil: Die Synaxon AG muss Gradl vollständige Auskunft erteilen, mit welchen Lieferanten solche Vereinbarungen zu nachvertraglichen Provisionen bestehen. Ob sich darüber hinaus für den Händler weitere Ansprüche ergeben, könne erst bei Vorliegen der Daten entschieden werden. Das Landgericht wies wiederum darauf hin, dass diese Daten freilich nicht weitergegeben werden dürfen.