Die Antwort
Inhalt
- Wer trägt die Rücksendekosten?
- Die Antwort
Wenn der Verbraucher im Zeitpunkt des Widerrufs weder die Gegenleistung (Zahlung des Kaufpreises) noch eine Teilzahlung erbracht hat, dann können die Kosten der Rücksendung vertraglich dem Verbraucher auferlegt werden - das gilt auch für den Fall, dass der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt.
Wichtig: Es kommt hierbei auf die Vornahme der Leistungshandlung (die Erteilung des Überweisungsauftrags) an, nicht auf den Eintritt des Leistungserfolgs (Gutschrift auf Konto des Online-Händlers).
Der Autor: Max Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.
Anzeige