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Die Antwort

Autor: Redaktion connect-professional • 9.2.2009 • ca. 0:25 Min

Wenn der Verbraucher im Zeitpunkt des Widerrufs weder die Gegenleistung (Zahlung des Kaufpreises) noch eine Teilzahlung erbracht hat, dann können die Kosten der Rücksendung vertraglich dem Verbraucher auferlegt werden - das gilt auch für den Fall, dass der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt.

Wichtig: Es kommt hierbei auf die Vornahme der Leistungshandlung (die Erteilung des Überweisungsauftrags) an, nicht auf den Eintritt des Leistungserfolgs (Gutschrift auf Konto des Online-Händlers).

Der Autor: Max Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.