Ministerpräsidenten geben grünes Licht
Die Ministerpräsidenten der Länder haben grünes Licht für den neuen Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung gegeben. Danach müssen ab 2013 auch Haushalte, Selbständige und Betriebe Rundfunkgebühren zahlen, bei denen weder ein Fernseher noch ein Radio im Einsatz ist.

Die Haushaltsabgabe soll die GEZ-Gebühr ablösen, die bisher von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte abhing. Der Entwurf des Staatsvertrags soll nun den Landesparlamenten zur Information vorgelegt und am 15. Dezember unterzeichnet werden. Um die Haushaltsgebühr wie geplant 2013 einzuführen, müssen alle 16 Ministerpräsidenten und alle Landtage zustimmen.
Mehr als die bisherige Gebühr von 17,98 Euro monatlich sollen die Haushalte nicht zahlen müssen. Der gravierende Unterschied zur bisherigen Lösung: Selbständige und Betriebe sollen ohne Ausnahme ebenfalls die Haushaltsabgabe zahlen. Bei Unternehmen wird es eine Staffelung nach Zahl der Angestellten und der Standorte geben. Da bisher geschätzte 60 Prozent der Freiberufler und Selbständigen keine GEZ-Gebühren abführen, wird dies eine Mehrbelastung gerade für diese Gruppe mit sich bringen. Kleinbetriebe bis zu vier Mitarbeitern sollen eine ermäßigte Abgabe von 5,99 Euro zahlen (ein Drittel der Haushaltsabgabe). Betriebe mit fünf bis 14 Mitarbeitern werden die volle Gebühr auferlegt bekommen, Firmen mit 15 bis 49 Mitarbeitern die doppelte Haushaltsabgabe. Das Homeoffice soll befreit bleiben von Rundfunkgebühren – hier sei die private Haushaltsabgabe ausreichend. Die GEZ-Gebühr für Dienstwagen wird ebenfalls 5,99 Euro betragen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, bezeichnete das Modell als mittelstandsfreundlich. 90 Prozent der Betriebe fielen in die beiden untersten Beitragsstufen. Die Beitragsfreiheit des ersten Fahrzeuges an Betriebsstätten sorge für weitere Entlastung bei Nebenerwerbsselbständigen, Kleinbetrieben und Filialen. Damit liege insgesamt ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor.