»Bingo« für die IT-Sicherheit bei Wahlen
Den ersten Platz des Deutschen Sicherheitspreises 2008 hat mit dem Wahlmaschinen-Verifikator »Bingo Voting« nicht nur eine technisch interessante, sondern auch eine politisch hochaktuelle Arbeit gewonnen: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt dieser Tage, inwieweit und in welcher Form Wahlmaschinen künftig in Deutschland eingesetzt werden dürfen.

- »Bingo« für die IT-Sicherheit bei Wahlen
- Weitere Preisträger
»Bingo« durften bei der Preisverleihung die fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um Dr. Jörn Müller-Quade vom Europäischen Institut für Systemsicherheit (EISS) an der Universität Karlsruhe rufen. Für ihren Wahlmaschinen-Verifikator »Bingo Voting« setzte sie die Jury für den renommierten Deutschen Sicherheitspreis auf den mit 100 000 Euro dotierten ersten Platz.
Grundlage von Bingo Voting ist ein Zufallszahlengenerator, mit dem für jede an einem Wahlcomputer abgegebene Stimme eine Zufallszahl erzeugt wird. Jeder Wähler bekommt bei der Stimmabgabe die »seinem« Kandidaten zugeordnete Zufallszahl als Quittung. Eine Rückverfolgung von Zufallszahl zum konkreten Kandidaten ist natürlich nur für den jeweiligen Wähler möglich, nicht aber für den Wahlcomputer.
Bei der Demo von Bingo Voting benutzten die Karlsruher Wissenschaftler ein handelsübliches Kartenlesegerät, das zum Zufallszahlengenerator umfunktioniert wurde. Prinzipiell wäre das Prinzip aber auch mit einem mechanischen Gerät denkbar, wie es bei der Lottoziehung im Fernsehen benutzt wird, erklärten die Wissenschaftler gegenüber InformationWeek. Passend dazu verhandelt dieser Tage, ebenfalls in Karlsruhe, das Bundesverfassungsgericht, inwieweit und in welcher Form Wahlmaschinen künftig überhaupt in Deutschland eingesetzt werden dürfen.