»Widerstand zahlt sich aus«
Abmahnungen sind für Internetanbieter inzwischen zu einem unerfreulichen Bestandteil ihres Alltags geworden: Durchschnittlich 2,1 Abmahnungen kommen inzwischen auf einen Webshop, so der Befund einer repräsentativen Online-Befragung. Oft ist es aber sinnvoll, sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen.
- »Widerstand zahlt sich aus«
- Statistik benennt Massenabmahner
- Gesetzesänderungen erwünscht
Das Unternehmen Trusted Shops, eigenen Angaben zufolge Europas wichtigster Aussteller von Gütesiegeln für Onlineshops, hat 679 Internethändler nach ihren Erfahrungen mit Abmahnungen befragt und dabei einen interessanten Befund ermittelt: »Widerstand gegen Abmahnungen zahlt sich häufig aus«, so das Fazit der Initiatoren der Studie. Zwar nehme inzwischen nur noch eine Minderheit der Shopbetreiber eine Abmahnung widerstandslos hin, doch würde in immerhin 17 Prozent der Fälle aus Angst vor hohen Folgekosten schließlich den Forderungen der Abmahner nachgegeben. Vor allem die uneinheitliche Rechtsprechung führe dazu, dass Abmahnungsopfer darauf verzichten, sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen.
Dabei sind die Erfolgsaussichten beim Widerstand gegen eine Abmahnung vergleichsweise hoch. So konnte laut der Studie in 19 Prozent der Fälle erreicht werden, dass der Gegner seine Abmahnung zurückzog und das meistens noch vor Einschaltung eines Gerichts. Ebenfalls bereits im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung konnten 22 Prozent der abgemahnten Onlinehändler eine Reduzierung der Kosten erzielen und bei weiteren fünf Prozent wurde im Rahmen des Gerichtsverfahrens eine geringere Gebührenforderung durchgesetzt. Lediglich 13 Prozent der Teilnehmer der Befragung gaben an, dass ihr Vorgehen gegen eine Abmahnung erfolglos geblieben ist. Die Zahlen von Trusted Shop bestätigen damit, was IT-Anwalt Max-Lion Keller den Lesern von CRN rät: »Liegt eine Abmahnung vor, sollte man umgehend kompetenten juristischen Beistand suchen«.