50.000 Dollar Strafe für Vermieter-Schelte auf Twitter
Eine Amerikanerin soll 50.000 Dollar Schadenersatz für eine Beleidigung auf Twitter bezahlen. Die Frau hatte sich in einem ihrer Kurzbeiträge kritisch über den Zustand ihres Appartments geäußert, woraufhin ihr Vermieter sie verklagte.

Auch wenn man nicht allzu viel vom Kommunikationsoverload per Twitter und Co halten mag – Vorsicht ist im Umgang mit den Web 2.0 allemal geboten. Denn immer wieder zeigen drastische Negativ-Beispiele (siehe »Frustrierter Twitterer verhaftet «) auch wie es einem ergehen kann, wenn man allzu frei drauflos zwitschert. So erging es jetzt auch der Bewohnerin eines offenbar nicht allzu schönen Appartments in Amerika. Amanda Bonnen aus Chicago hatte sich in ihrem Twitter-Feed recht deutlich über den schlechten Zustand ihrer Wohnung beschwert und die mangelhafte Instandhaltung durch den Vermieter angeprangert.
Doch offenbar befand sich auch jemand von der zuständigen Wohnungsverwaltungsgesellschaft Horizon Management Group (HMG) unter ihren Lesern (Follower): Diese verklagte Bonnen nun kurzerhand auf 50.000 US-Dollar Schadenersatz. Dass man nicht vorher darum gebeten habe, den Beitrag zu löschen, bezeichnet ein Sprecher der Verwaltungsgesellschaft als Firmenpolitik: »Wir sind ein Unternehmen, das zuerst klagt und dann erst Fragen stellt«, so die doch etwas merkwürdig anmutende Stellungnahme von Horizon Management. Somit muss jetzt ein Gericht in Chicago entscheiden, wie schlimm Frau Bonnen mit ihren maximal 140 Zeichen die HMG wirklich geschadet hat und welche Strafe dafür angemessen ist.