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Abmahner vor Gericht

Mit mehreren Tausend Abmahnungen überzog der Verein »Ehrlich währt am längsten« in den vergangenen Jahren Internethändler. Jetzt steht der Vorsitzende des Abmahnvereins selbst vor Gericht – »gewerbsmäßiger Betrug«, so die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Autor:Redaktion connect-professional • 20.3.2007 • ca. 0:50 Min

Auch der 47-jährige Vorsitzende des Vereins »Ehrlich währt am längsten« muss nun wohl die Richtigkeit des selbstgewählten Mottos erkennen: Zusammen mit seiner für die Schreibarbeiten des Vereins zuständigen 21-jährigen Tochter muss er sich derzeit vor dem Landgericht Oldenburg wegen »gemeinschaftlichem gewerbsmäßigen Betrug« verantworten. In den vergangenen Jahren hatte der Verein rund 5.000 Internethändler in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Abmahnungen überzogen.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg greift in ihrer Anklage nun 392 Fälle auf, in denen »Ehrlich währt am längsten« Ebay-Händler wegen vorgeblichen Verstoßes gegen die Informationspflicht abgemahnt hatte. Bei einer Abmahngebühr von jeweils 146,16 Euro ergibt sich alleine bei diesen Fällen ein Gesamtschaden von 54.272 Euro. Dabei waren die Abmahner nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu dem Vorgehen gar nicht berechtigt, da die Mitgliederzahl des Vereins unter der durch das »Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb« (UWG) vorgeschriebenen Mindestzahl gelegen habe. Zudem habe »Ehrlich währt am längsten« nur vorgetäuscht, seinen Sitz in der Schweiz zu haben, das Geschäft dagegen vom nahe Oldenburg gelegenen Sandkrug aus betrieben. Der Abmahnverein hat sich inzwischen aufgelöst.

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