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Alles, was Recht ist

Alles, was Recht ist Wir wissen alle um die schier unendlichen Bedrohungen aus dem Internet – nur leider nicht alles über sie.

Autor:Markus Bereszewski • 22.7.2007 • ca. 1:10 Min

Markus Bereszewski

Darin liegt das ­eigentliche Pro­blem. Wir kennen das Potenzial undichter Stellen in den Programmen, die wir täglich nutzen, wissen aber nicht, welche Lücke von wem oder was auch immer wie miss­braucht werden könnte. Damit leben wir (fast) solange wir das Internet nutzen. Eine möglicherweise noch viel gefährlichere Bedrohung der ­neuen Art, die uns im wahrsten Sinne des Wortes zu überrollen ­drohte, wurde nun per Richterspruch zumindest gebremst: Bundes­innenminister Wolfgang Schäuble mit seinem Vorhaben der ungehinderten Online-Schnüffelei durch staat­liche Stellen. Das geplante Gesetz wird sich daran messen ­lassen müssen, was die Richter des Bundesverfassungsgerichtes formulierten, nämlich dass es nicht mit dem Grundgesetz ­vereinbar sei, bestimmte personenbezogene Daten zu unbestimmten Zwecken auf Vorrat zu speichern. Da wird sich unser Anti-Terrorismus-­Minister aber ärgern: Sicher hat er sich schon vorgestellt, wie schnell man all der zahlreichen Attentäter ­habhaft werden könnte, wenn man nicht nur dauerhaft wüsste, wer wann mit wem per Handy, Telefon oder SMS in Verbindung gestanden hat, sondern darüber hinaus auch noch die »Lauf­wege« der Verdächtigen kennt und schließlich auch noch die Inhalte ihrer Festplatten und ihrer Browserverläufe. Da entstünde eine enorme Fülle an unterschiedlichen Datentöpfen. Es ist gar nicht zu beziffern, welches Fehlerpotenzial in der Zusammenführung und beim Vergleich dieser Daten und Informationen ­läge, geschweige denn bei der Interpretation der Ergebnisse. Wäre ja nicht das erste Mal, dass Zweijährige des Bankraubs verdächtigt werden. Wobei es hierbei natürlich vor allem um Terrorverdächtige gehen soll, die dann zu unser aller Sicherheit im Zweifelsfall präventiv und wenn es irgendwie geht am ­besten direkt online exekutiert werden.