BND behindert Aufklärung durch das Kontrollgremium
Der BND entzieht sich auch nach der Geheimdienstreform der demokratischen Kontrolle. Wichtige Informationen über die Überwachungstätigkeit werden vorenthalten.

Die Überwachung von europäischen Institutionen und Bürgern obliegt festen Regeln. Eine anlasslose Dauerüberwachung ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Das neue BND-Gesetz regelt zudem genau, wer unter welchen Bedingungen abgehört werden darf. Anordnungen zur Überwachung, die vom Kanzleramt genehmigt werden, müssen von einem unabhängigen Kontrollgremium, das aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt besteht, überprüft werden. Die Einrichtung des Gremiums stellt eine der Lehren aus den Snowden-Enthüllungen und dem NSA-Untersuchungsausschuss dar, mit denen die Große Koalition versucht hat, die Überwachungspraxis des BND stärker zu kontrollieren.
Schon im NSA-Untersuchungsausschuss war aufgefallen, wie groß der Einfluss des BND in Regierungskreise wirklich ist. So war es dem BND mehrfach gelungen, belastende Dokumente aus Geheimhaltungsgründen zu schwärzen und die Vernehmung von Zeugen zu verhindern. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung hat jedoch auch die BND-Reform nichts am Einfluss des Geheimdienstes ändern können. Die drei Juristen des unabhängigen Kontrollgremiums haben deutlich gemacht, dass sie sich außer Stande sehen, die Spionageaktivitäten des BND innerhalb Europas zu überprüfen. Der BND verweigere die Übermittlung von Unterlagen oder schwärze wichtige Stellen.
Gegenüber der SZ machte der Sicherheitsexperte der SPD, der Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch, deutlich: »Wir stoßen immer wieder an Stellen, in denen die Bundesregierung das Parlament als Kontrolleur der Nachrichtendienste eher als Konkurrent sieht denn als Partner.« Die Hindernisse, die es offenbar gegeben habe aus Sicht der Bundesrichter, müsse man jetzt »besprechen und dann ganz einfach aus dem Weg räumen«. Das ist sicherlich einfacher gesagt, als getan.