Brandverhalten von Kabeln in Gebäuden
Entscheider und Planer befinden sich in der Zwickmühle: Die neue Bauproduktenverordnung (BPV), nach der sie das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen beurteilen könnten, ist seit dem 1. Juli 2013 gültig, doch die Hersteller können noch keine verbindlichen Aussagen über die Klassifizierung ihrer Kabel treffen. Die Tabellen in diesem Artikel können jedoch als Orientierung und als "Bindeglied" zwischen den bisher gültigen und zukünftigen Anforderungen dienen.Seit dem 24. April 2011 gilt die neue europäische Bauproduktenverordnung (Construction Product Regulation, CPR) Nr. 305/2011. Ihr vollständiger Name: "Verordnung (EU) Nr.305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates". Dazu gibt es eine Berichtigung der deutschen Version vom 12. April 2013. Mit dieser Verordnung sind auf europäischer Ebene erstmals Kabel und Leitungen - und dazu gehören auch Datenkabel - als Bauprodukte brandschutztechnisch klassifiziert. Zuvor wurde das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen fast ausschließlich nach DIN VDE beurteilt. Diese Prüfungen sind mit denen der BPV jedoch nicht vergleichbar. Leistungserklärungen zu jedem Produkt Die BPV-Klassifizierungstabelle umfasst sechs Klassen von A bis F. Diese richten sich nach den Kriterien Wärmefreisetzung und Flammenausbreitung. Für die Zusatzanforderungen wie Rauchentwicklung (s), Azidität (a) und brennendes Abtropfen (d) gibt es jeweils drei zusätzlichen Klassen. Wesentliche Teile der neuen BPV traten - Artikel 68 entsprechend - am 1. Juli 2013 in Kraft. Die Hersteller und Verwender von Bauprodukten hatten somit eine mehr als zweijährige Übergangszeit, die mit der Verordnung verbundenen Änderungen umzusetzen. Zu diesen Änderungen gehört auch die Verpflichtung für die Hersteller, in einer Leistungserklärung zu jedem Produkt unter anderem die Stufen oder die Klassen zur Beurteilung des Bran