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Bundesbürger verschenken Steuervorteile

Weniger als die Hälfte der Bundesbürger nutzt bislang die Möglichkeit, den Arbeitslohn von Handwerker-Rechnungen steuerlich geltend zu machen. Durch den Einsatz geeigneter Software gibt es hier eine Möglichkeit für Betriebe, ohne Mehrkosten für den Kunden das Geschäft zu fördern.

Autor:Redaktion connect-professional • 23.8.2007 • ca. 0:55 Min

Laut einer Umfrage im Auftrag der Sage Software GmbH macht bislang weniger als die Hälfte der Bundesbürger von der Möglichkeit Gebrauch, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerker-Arbeiten oder Haushaltshilfen steuerlich geltend zu machen. Fast die Hälfte der Bundesbürger, nämlich 43,9 Prozent, gab sogar an, noch nicht einmal von dieser Steuerspar-Möglichkeit gehört zu haben.

Im Jahr 2006 hatte die Bundesregierung in ihrem »Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung« die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen von Handwerker-Rechnungen im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen beschlossen. Diese Maßnahme sollte der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen und mehr Arbeitsplätze schaffen. Peter Dewald, Geschäftsführer der Sage Software GmbH & Co. KG, fordert daher: »Die Handwerksunternehmen sollten die Bevölkerung besser über die Möglichkeiten der Steuereinsparungspotenziale aufklären.« Unternehmen sollten etwa den Arbeitslohn stets gesondert auf ihren Rechnungen ausweisen und hier auch explizit auf die aktuellen Abschreibungsbedingungen hinweisen, so Dewald. Denn abzugsfähig ist nämlich nur der Arbeitslohn und nicht etwa Materialkosten.

»Eine solche Maßnahme – die moderne Softwarelösungen automatisiert durchführen können – würde nicht nur Geld in die Taschen der Verbraucher spülen. Auch die Hemmschwelle, einen Handwerker oder einen anderen Dienstleister für eine haushaltsnahe Arbeit zu beauftragen, würde fallen«, so Dewald. Sage bietet auf einer Website einen Leitfaden für Unternehmen, die ihre Kunden besser über die Absetzbarkeit ihrer Arbeitskosten informieren wollen.