Zum Inhalt springen
Neue Bestimmungen zum Datenschutz

Bundesdatenschutzgesetz wirft viele Frage auf

Wegen der vielen Skandale um Datenmissbrauch hat der Gesetzgeber das Datenschutzgesetz verschärft. So können Geschäftsführer unter Umständen persönlich für Datenpannen haften. Da das Gesetz mit heißer Nadel gestrickt wurde, sind viele Regelungen unklar. Ein Whitepaper schafft Klarheit.

Autor:Martin Fryba • 23.9.2009 • ca. 0:55 Min

Die neuen Anforderungen an Unternehmen durch das verschärfte Bundesdatenschutzgesetz sind erheblich: Demnach sind Firmen, bei denen eine Datensicherheitspanne eintritt, unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr zur umfassenden Benachrichtigung sowohl der zuständigen Datenschutzbehörde als auch der Personen, deren Daten von der Panne betroffen sind, verpflichtet. Pannen bei der Datensicherheit können darüber hinaus weitere gesetzliche Rechtsfolgen auslösen, etwa wenn das Management persönlich haftbar gemacht wird oder ungewollt Betriebsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen. Auch vertragliche Rechtsfolgen wegen des Verstoßes gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen sind denkbar.

IT-Sicherheitsanbieter Trend Micro weißt darauf hin, dass die rechtlichen Anforderungen an die Datensicherheit ganz allgemein deutlich zugenommen haben. Das betrifft den Umgang mit Sicherheitspannen, aber auch Vorkehrungen, damit eben solche Pannen nicht eintreffen.

»Das neue Bundesdatenschutzgesetz betrifft jedes Unternehmen, jedoch ist vielen nicht klar, welche Auswirkungen es im Alltag hat«, stellt Günter Untucht, Rechtsexperte bei Trend Micro fest. Auch seien die neuen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes keinesfalls klar geregelt. »Es ergeben sich mehrere Ungereimtheiten sowie Konfliktsituationen, die noch der Auslegung und möglicherweise auch einer klärenden Rechtsprechung bedürfen«, sagt Untucht. Folgen der in großer Eile verabschiedeten Novelle, da der Gesetzgeber aufgrund der jüngsten Datenskandale unter Handlungsdruck gearbeitet habe.

Was die Regelungen des neuen Paragraphen 42a des Bundesdatenschutzgesetzes aussagen und welche Folgen sich für alle Unternehmen daraus ergeben, hat Trend Micro gemeinsam mit einer Rechtsanwaltskanzleiin einem White-Paper beschrieben.