CEG will vor Forderungsausfall besser schützen: Wider den Verfall der Sitten
CEG will vor Forderungsausfall besser schützen: Wider den Verfall der Sitten. Die Zahlungsmoral der Verbraucher grenzt an Sittenverfall, meint die Creditreform Consumer GmbH (CEG). Unternehmen können sich aber vor regelmäßig säumigen Konsumenten schützen. Wie das gehen soll? Durch eine »neue Qualität« des Datensammelns, meint die Auskunftei CEG.
CEG will vor Forderungsausfall besser schützen: Wider den Verfall der Sitten
Wenn ein Schuldner keinen Ausweg mehr sieht und beim Amtsgericht eine Insolvenz beantragt, nützt das den Gläubigern in der Regel wenig. Der Pleitier muss zwar guten Willen beweisen und in der meist siebenjährigen Wohlverhaltensperiode brav sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder überweisen, bevor die Restschuldbefreiung greift. Am Ende des privaten Insolvenzverfahrens dürfte jedoch nur ein Bruchteil der Außenstände beglichen sein. Die rund 31.000 Verbraucher, die im ersten Halbjahr ein solches Verfahren beantragt haben, hinterließen offene Forderungen in Milliardenhöhe. Und seit Jahren steigt die Zahl der Privatinsolvenzen rasant an.
Die Gründe, warum immer mehr Menschen in die Schuldenfalle geraten, dürften am ehesten noch die Insolvenzberatungsstellen differenziert kennen. Einschlägige Wirtschaftsauskunfteien führen zwar ebenfalls die wachsende Arbeitslosigkeit an, attestieren hingegen solchen »Problemkunden« von Unternehmen eine außerordentliche Nehmerqualität: »Die Zahlungsmoral von Verbrauchern wird immer schlechter. Immer mehr Kunden bestellen ungeniert Produkte und nehmen Leistungen in Anspruch, ohne ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen«, heißt es bei der Creditreform Consumer GmbH (CEG). Unverhohlen spricht die Tochter des Neusser Vereins Creditreform von einem »Verfall der Sitten«. Die wachsende Zahl der Verbraucherinsolvenzen sei nur ein Symptom für die »massive Verschlechterung des Zahlungsverhaltens«.
Die CEG rät daher Unternehmen »zu neuen Mitteln« zu greifen, um Zahlungsausfälle »von vornherein« zu vermeiden. Die Gesellschaft reklamiert für sich, eine »neue Qualität der externen Informationen« gebündelt zu haben und diese Unternehmen automatisiert und damit schnell und kostengünstig zur Verfügung zu stellen, um die Bonität und das Zahlungsverhalten von Neu- und Bestandskunden einschätzen zu können. Die neue »Qualität« bestünde laut CEG darin, personenbezogene Daten aus möglichst vielen unterschiedlichen Branchen zu sammeln und »zeitgesteuert« zu aktualisieren. Es reiche eben nicht, wenn erst ein Mahnbescheid aktenkundig wird (ergebnisgesteuert). Daher würden die Daten bei CEG mindestens monatlich auf den neuesten Stand gebracht. »Dynamische Konsumentendaten«, nennt dies CEG. »Zahlt ein Kunde seine Handyrechnung nicht, wird dies unverzüglich in seinen Daten vermerkt ? und nicht erst Monate später bei der Beantragung des Mahnbescheids.« Dies, so führt CEG weiter aus, könne dann von großer Bedeutung werden, »wenn ein Verbraucher arbeitslos wird und dann sehr schnell aus einem pünktlichen Zahler ein Problemkunde werden kann«.
Dass dieser Informationspool von Datenschützern und Verbraucherverbänden kritisch betrachtet wird, liegt auf der Hand, denn nicht jede unbezahlte Rechnung dürfte eindeutig mutwillig den Verbrauchern angelastet werden. CEG ist denn auch um Transparenz gegenüber den arg gescholtenen Konsumenten bemüht. Man sei »sehr darum bemüht, auch den Interessen der 16 Millionen Verbraucher gerecht zu werden«, die in der CEG-Datenbank erfasst sind. Reagieren tut CEG hingegen jedoch lediglich auf Anfragen von Verbrauchern. Einem möglicherweise zu unrecht abgewiesenen Online-Käufer nützt dies herzlich wenig.
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