Das Finanzamt lauert
Zum Abschlus unserer Serie »Die sieben Todsünden im Onlinehandel«: Nicht nur Abmahnungen können Onlinehändler teuer zu stehen kommen. Auch das Finanzamt hat ein Auge auf Verkäufe bei Ebay und Co.
Jedem, der bei Ebay & Co. Verkaufsgeschäfte abschließt, muss klar sein, dass auch die Finanzbehörden hierauf ein wachsames Auge haben, da die meisten dieser Geschäfte steuerpflichtig sind. Wer also als gewerblicher Verkäufer bei der Steuererklärung wesentliche Teile seiner Einnahmen aus Online-Verkäufen »vergisst«, muss damit rechnen, dass seine Angaben auf Grund von Kontrollmitteilungen kritisch hinterfragt werden und hieraus möglicherweise auch ein Verfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Steuerdelikten entstehen kann.
Die Finanzverwaltung verfügt über spezielle Software, die umfassend Informationen über Online-Verkäufe bei Ebay & Co. verschaffen kann; entsprechend kann sich die Finanzverwaltung sehr schnell einen Überblick über erzielte Einnahmen verschaffen, die dann mit den Angaben aus der Steuererklärung abgeglichen werden. Es kann daher nur davor gewarnt werden, Online-Verkäufe beim Finanzamt zu verschweigen, der Ärger hieraus ist letztlich nur eine Frage der Zeit, denn die Online-Marktplätze sind keineswegs so anonym, wie es zunächst den Anschein hat.
Lesen Sie auch die weiteren Teile unserer Serie »Die Todsünden im Onlinehandel«! Die Links zu den jeweiligen Beiträgen finden Sie etwas weiter unten.
Der Autor der CRN-Serie, Dr. Friedrich Schäfer, ist als Rechtsanwalt in Pirmasens tätig und mit dem deutschen Abmahnrecht gut vertraut.
Diskutieren Sie dieses Thema im CRN-Forum !