DGB fordert Regelung zur privaten Internet-Nutzung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine sichere gesetzliche Grundlage, die die persönlichen Daten der Arbeitnehmer schützt. Es gebe noch immer keine konkreten Regelungen, die festlegen, ob und unter welchen Voraussetzungen die modernen Medien im Büro auch privat genutzt werden dürfen.
Laut einer Umfrage des DGB unter Betriebsräten ist die private Nutzung des Internets in fast 60 Prozent der Unternehmen erlaubt, aber nur ein Viertel der Unternehmen regelt dies per Betriebs- oder Datenschutz-Vereinbarung. In 30 Prozent der Fälle wird die Internetnutzung in Firmen geduldet. Und das ist ohne Zweifel keine ausreichende Basis: So wurden in acht Prozent der Fälle Kündigungen ausgesprochen, Abmahnungen in 18 Prozent und Ermahnungen in 29 Prozent der Fälle.
Größere Unternehmen üben dabei mehr Sanktionen aus als kleinere. Ein Drittel der befragten Betriebs- und Personalräte und Datenschutzbeauftragten der Unternehmen nennt als Hauptproblem die unbefugte Kontrolle des Surf- und Mail-Verhaltens der Beschäftigten und die Weitergabe der daraus gewonnenen Daten. Rund 25 Prozent der Befragten sehen daher den Datenschutz der Arbeitnehmer nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Sie fordern mehr Mitbestimmung bei der privaten Internetnutzung der Beschäftigten, mehr Freistellungen von Datenschutzbeauftragten im Betrieb und eine bessere gesetzliche Absicherung.