Elektronisches Personenstandsregister
Elektronisches Personenstandsregister Seit Anfang des Jahres beurkunden in Hessen Frankfurts Standesbeamte Geburten und Sterbefälle, Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften nicht mehr in Papierform sondern elektronisch.
Die Registereinträge werden in einer zentralen Datenbank, dem elektronischen Personenstandsregister (ePR21), gespeichert. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die elektronische Beurkundung und Archivierung beschleunigt die Fallbearbeitung und ermöglicht den effizienten Austausch von Personenstandsdaten mit anderen Standesämtern und Meldebehörden. Damit die Verfügbarkeit der elektronischen Registereinträge gesetzeskonform verläuft und die Datenauthentizität gewährleistet ist, arbeitet der kommunale IT-Dienstleister ekom21 mit dem Berliner Experten für elektronische Signaturen secrypt zusammen.