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Elektronisches Personenstandsregister

Elektronisches Personenstandsregister Seit Anfang des Jahres beurkunden in Hessen Frankfurts Standesbeamte Geburten und Sterbefälle, Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften nicht mehr in Papierform sondern elek­tronisch.

Autor:Redaktion connect-professional • 19.6.2009 • ca. 0:15 Min

Die Registereinträge werden in einer zentralen Datenbank, dem elek­tro­nischen Personenstandsregister (ePR21), gespeichert. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die elektronische Beurkundung und Archivierung beschleunigt die Fallbearbeitung und ermöglicht den effizienten Austausch von Personenstandsdaten mit anderen Standesämtern und Melde­be­hör­den. Damit die Verfügbarkeit der elektronischen Registereinträge gesetzeskonform verläuft und die Datenauthentizität gewährleistet ist, arbeitet der kommunale IT-Dienstleister ekom21 mit dem Berliner Experten für elektronische Signaturen ­secrypt zusammen.