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Entfernungspauschale verfassungswidrig?

Mittlerweile haben Finanzgerichte die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig eingestuft. Lesen Sie den Fachbeitrag im neuen CRN Business-Portal.

Autor:Martin Fryba • 20.4.2007 • ca. 0:50 Min

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Die positive Nachricht: Gleich über zwei Musterverfahren bei den Finanzgerichten Niedersachen und Saarbrücken setzt sich die Haufe Mediengruppe für die Beibehaltung der Pendlerpauschale ohne jegliche Kürzung ein. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die beschlossenen, erheblichen Einschränkungen noch verfassungsgemäß sind.

Ein erster Etappensieg ist bereist errungen. Das Finanzgericht Saarbrücken hat in einer Entscheidung die gesetzliche Neuregelung für verfassungswidrig erklärt. Der Fall liegt zur weiteren Entscheidung jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle kommentiert: »Aus den Beschlussgründen des FG Saarland lässt sich erkennen, dass man vorrangig eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Grundgesetz für gegeben sieht. Denn es lässt sich kein sachgerechtes Argument dafür erkennen, dass man durch eine einseitige gesetzgeberische Entscheidung nun erstmals ab dem Jahr 2007 das sogenannte ‚Werktor-Prinzip’ anwenden und damit den berufsbedingten täglichen An- und Abfahrtweg zur Arbeitsstätte nicht mehr vollumfänglich als Werbungskosten akzeptieren will.«

Wie man sich als steuerpflichtiger Arbeitnehmer verhalten soll, wenn man einen Freibetrag über die gesamte Wegstrecke zu seiner Arbeitsstelle auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen will oder was man bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung beachten sollte, lesen Sie im CRN Business-Portal -Beitrag von Prof. Geckle ( Schlagworteingabe »Entfernungspauschale«).