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EuGH nickt Vorratsdatenspeicherung ab

Der Europäische Gerichtshof hat das heftig umstrittene europäische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig befunden. Damit halten es die Richter für rechtmäßig, dass Telekommunikations- und Internetprovider die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang speichern müssen.

Autor:Lars Bube • 10.2.2009 • ca. 0:30 Min

Seit die zuständigen europäischen Minister 2006 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen haben, ist es immer wieder und von verschiedensten Seiten in die Kritik geraten. Neben Datenschützern und den Providern sprachen sich auch ganze Länder gegen die Richtlinie aus, allen voran Irland und die Slowakei, die schon damals dagegen gestimmt hatten.

Während die EU das Gesetz als Erweiterung des Regelwerkes für den EU Binnenmarkt betrachtet, sieht etwa Irland den Sinn und das Wirken der Regelung eher bei der Verfolgung von Straftaten. Deshalb hatte man auch beim EuGH Klage eingereicht, da die Entscheidung in diesem Fall einstimmig gefällt hätte werden müssen. Dem stimmten die Richter nun aber nicht zu und sehen das Gesetz auch in der jetzigen Form auf einer »geeigneten Rechtsgrundlage« errichtet.