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Gebrauchte Software: Ein Urteil, zwei Sieger

Gebrauchte Software: Ein Urteil, zwei Sieger. Anfang des Jahres zog Oracle vor Gericht, weil Usedsoft lediglich die Nutzungsrechte von Oracle-Software veräußern wollte.

Autor:Markus Bereszewski • 9.8.2006 • ca. 0:20 Min

Gebrauchte Software: Ein Urteil, zwei Sieger

Die eigentliche Software sollte der Käufer im Internet herunterladen. Diesem Geschäftsmodell erteilte das Oberlandesgericht nun eine Absage. Während der Hersteller das Urteil als Verbot des Handels mit gebrauchter Software und Softwarelizenzen interpretiert, folgert Kontrahent Usedsoft, dass der Handel sehr wohl erlaubt ist, wenn mit der Lizenz auch die Software auf CD verkauft werde. Eine endgültige Regelung ist erst im Herbst zu erwarten, wenn über das beim Landgericht anhängige Hauptsacheverfahren entschieden wird. Bis dahin dürfen die beiden Streithähne noch fröhlich weiter interpretieren.