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Mehrwertsteuererhöhung

Gefahren für Ebay-Verkäufer

Falls Ebay-Händler und andere gewerbsmäßige Verkäufer ihre Logistik nicht im Griff haben, drohen ihnen Nachzahlungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Finanzämter prüfen Verkäufe zum Jahresende sehr genau.

Autor:Martin Fryba • 9.11.2006 • ca. 1:15 Min

Kurz vor, aber auch noch nach den Weihnachtsfeiertagen laufen die Geschäfte vor allem bei Online- Händlern auf Hochtouren. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2007 um satte drei Prozent dürfte so manchen Verbraucher zusätzlich dazu bewegen, schnell noch im alten Jahr größere Einkäufe zu tätigen. Bei Auktionsplattformen wie Ebay schließen gewerbsmäßige Händler und Käufer verbindliche Transaktionen bis zum 31. Dezember mit dem Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent ab. Ob der alte oder schon der neue Mehrwertsteuersatz zu berechnen ist, entscheidet nicht der Tag des Vertragsabschlusses, auch nicht das Rechnungsdatum. Maßgeblich ist allein das Datum der Lieferung. Händler, die erst im neuen Jahr liefern können, sind daher gezwungen, den neuen Mehrwertsteuersatz 19 Prozent auszuweisen, auch dann, wenn der Kaufvertrag vor dem 31. Dezember geschlossen wurde.

Der höhere Preis werde sich in der Regel nachträglich nicht beim Käufer durchsetzen lassen. »Die Differenz muss der Verkäufer aus eigener Tasche bezahlen«, führt Pascal Finette aus, Experte für Online-Marketing bei Channel- Advisor Deutschland. Wer auf der sicheren Seite stehen will, sollte die Erhöhung der Mehrwertsteuer rechtzeitig in seine Kalkulation aufnehmen oder seine Verkaufsaktivitäten Mitte Dezember einstellen, rät Finette. Sich darauf zu verlassen, dass die Steuerbehörde es schon nicht so genau nehmen wird, davor warnt der Experte: »Spätestens bei der nächsten Steuerprüfung folgt dann das böse Erwachen.«

Eingestellt haben bereits viele Händler ihre Onlineshops, gerade auch über Ebay. Allerdings aus einem anderen Grund: Immer wieder überziehen Rechtsanwälte Onlineshops mit teuren Abmahnschreiben und zwingen sie zur Aufgabe. »Der geringe Gewinn wird von den Anwälten aufgefressen. Solange sich weder Ebay rührt, noch der Gesetzgeber eine klare Linie aufzeigt, halten wir uns aus dem Onlinehandel heraus«, so Frank Dengler, Inhaber von Corona- Net aus Stuttgart.