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Gericht untersagt iPhone-Werbung

Die Deutsche Telekom darf laut einem Urteil des Hamburger Landgerichts ihren iPhone-Tarif »Complete« nicht länger damit bewerben, dass dieser »freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate« biete. Der VoIP-Anbieter Indigo Networks hatte dagegen geklagt.

Autor:Redaktion connect-professional • 28.7.2008 • ca. 0:40 Min

Deutsche Telekom muss iPhone-Werbung ändern

Auf Antrag des Düsseldorfer VoIP-Anbieters Indigo Networks (Marke: »Sipgate«) muss die Deutsche Telekom ihre Werbung für das »iPhone« jetzt abändern. Laut einem Urteil des Hamburger Landgerichts (Aktenzeichen 315 O 360/08) darf T-Mobile nicht mehr von einem »freiem Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate« sprechen, da sich im Kleingedruckten erhebliche Einschränkungen verbergen.

So ist unter anderem die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso sind IP-VPNs nicht in dem Angebot enthalten. Auch von einer unbegrenzten Flatrate könne keine Rede sein, da die Telekom die Bandbreite des Zugangs ab einem Volumen von 300 Megabyte («Complete M«) oder fünf Gigabyte (»Complete L«) auf ISDN-Tempo drosselt, klagte Indigo Networks.

Das Landgericht Hamburg folgte dem Antrag von Indigo Networks und verbot T-Mobile unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro und bis zu zwei Jahren Ordnungshaft, weiterhin mit dieser Aussage im Internet zu werben.

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