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IT-Experten droht ­Kriminalisierung

IT-Experten droht ­Kriminalisierung Durch den am 11. August 2007 in Kraft getretenen »Hacker-Paragraphen« könnten Sys­temadministratoren, IT-Sicherheitsexperten und Software-Händler mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Darauf weist BITKOM hin.

Autor:Redaktion connect-professional • 5.10.2007 • ca. 0:25 Min

Demnach führt die neue Regelung zu ­einem Verbot von Spezial­software, die für die Entdeckung und Analyse von Sicherheit­s­lücken in IT-Sys­temen notwendig ist. »Die Überlegung des Gesetzgebers, die Verbreitung von Viren, Spionage-Software und anderen Schadprogrammen unter Strafe zu stellen, ist sinnvoll. Die gesetzliche Formulierung geht aber zu weit«, meint BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. »Sie berücksichtigt nicht, dass entsprechende Software-Werkzeuge auch zu Schutzzwecken eingesetzt werden«. Die Vorbereitung ­einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern beziehungsweise sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr geahndet werden.