ITK-Industrie begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Von der vorläufigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die so genannte Vorratsdatenspeicherung einzuschränken, zeigt sich auch der ITK-Verband Bitkom angetan. Hundertprozentig zufrieden ist die IT- und Telekommunikationsbranche aber nicht.

»Die Telekommunikationsunternehmen müssen leider bis zum Hauptverfahren warten, um Rechtssicherheit zu erlagen«, kommentierte Professor Dieter Kempf, Mitglied des Bitkom-Präsidiums die vorläufige Entscheidung. »Erst dann wird man wissen, welche Daten letztlich gespeichert werden müssen.«
Gestern hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass staatliche Behörden nur in begründeten Ausnahmefällen Zugriff auf Verbindungsdaten erhalten (siehe Bericht). Sie geben unter anderem Aufschluss darüber, wer mit wem über Handy oder E-Mail kommuniziert hat oder wer welche Informationen aus dem Internet heruntergeladen hat. Ein Urteil in dieser Sache wird das Gericht voraussichtlich Ende des Jahres fällen.
Der ITK-Industrie geht es naturgemäß weniger um die rechtlichen Aspekte der Vorratsdatenhaltung, sondern um die Kosten. Telekommunikationsfirmen müssen nach Angaben des Bitkom zwischen 50 und 75 Millionen Euro in Systeme stecken, auf denen Verbindungsdaten gespeichert werden, etwa Storage-Geräte.
Diese Kosten möchte die Industrie gerne auf den Staat und damit die Bürger abwälzen: »Es ist wichtig, dass sich die Politik endlich zur vollständigen Erstattung der Investitions- und der konkreten Abfragekosten durchringt«, so Kempf.