Justizministerium verringert Abmahnungsrisiko
Onlinehändler können aufatmen: Zum 1. April 2008 tritt eine korrigierte Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums in Kraft. Da die Vorlage bald auch Gesetzesrang erhalten soll, wird so eine der häufigsten Grundlagen für Abmahnungen beseitigt.

- Justizministerium verringert Abmahnungsrisiko
- Branchenvertreter mit Neuregelung zufrieden
Abmahnungen wegen einer mangelnden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung sind im Onlinehandel seit Jahren an der Tagesordnung. Das perfide daran: Selbst die im BGB vorgegebene Muster-Widerrufsbelehrung bietet keine Rechtssicherheit und wurde von einer Reihe deutscher Gerichte als Abmahnungsgrund anerkannt. Bereits seit längerem sind Vertreter von Wirtschaft und Handel daher beim Bundesjustizministerium (BJM) vorstellig und bemühen sich um eine Verbesserung der Rechtsstellung von Internethändlern – und haben nun Grund zur Zufriedenheit: Zum 1. April 2008 tritt eine korrigierte Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung des BJM in Kraft, die im Sommer dieses Jahres Gesetzesrang erhalten soll. Als Grundlage für Abmahnungen würde die Widerrufsbelehrung dann nicht mehr in Frage kommen.
Bereits Ende vergangenen Jahres war das BJM mit einem ersten Entwurf für eine korrigierte Muster-Widerrufsbelehrung an die Öffentlichkeit getreten – und erhielt vor allem kritische Rückmeldungen (CRN berichtete ). So wurde nicht nur beanstandet, dass der Entwurfstext ganze vier DIN A4-Seiten umfasste. Daneben war auch nicht geplant, der Vorlage einen Gesetzesstatus zu verleihen. Weiterhin wären die Widerrufsbestimmungen somit bei den deutschen Gerichten einklagbar gewesen.