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Klagen über Datenschnüffelei von US-Grenzbeamten

Von der Möglichkeit, die mobilen Rechner und Smartphones von Reisenden zu durchsuchen, machen die US-Einreisebehörden offenkundig regen Gebrauch. Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union geht davon aus, dass sich dies nicht ändern wird, obwohl diese Schnüffelei verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Autor:Bernd Reder • 19.1.2010 • ca. 1:35 Min

Nicht nur das Gepäck wird bei der Einreise in die USA übeprüft, sondern auch elektronische Geräte und die Daten darauf.
Nicht nur das Gepäck wird bei der Einreise in die USA übeprüft, sondern auch elektronische Geräte und die Daten darauf.

Seit Oktober 2008 dürfen die Mitarbeiter der U.S. Customs and Border Protection (CBP) Notebooks, Mobiltelefone, Digitalkameras und andere elektronische Geräte von Personen, die in die USA einreisen möchten, »durchsuchen«. Davon macht die Behörde offenkundig regen Gebrauch.

Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat Dokumente der CBP ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitarbeiter der Behörde zwischen Oktober 2008 und Juni vergangenen Jahres 1500 elektronische Geräte von Reisenden analysiert haben, meist ohne dies dem Besitzer gegenüber zu begründen. Entgegen den Vermutungen hatten es die Beamten dabei weniger auf mobile Rechner abgesehen, sondern auf Mobiltelefone und die darin gespeicherten Nummern und Adressen.

In 300 Fällen wurden Dateien, die CBP-Mitarbeiter auf den Geräten fanden, zur Auswertung an andere Institutionen übermittelt. Um welche es sich dabei handelte, ließ die Behörde offen. Vermutlich handelt es sich um US-Geheimdienste.

Vom MP3-Player bis zur SIM-Karte

Der ACLU liegen Excel-Listen vor, in denen penibel verzeichnet ist, wann welche Geräte welchen Typs untersucht wurden. Neben Mobiltelefonen und Rechnern finden sich dort auch MP3-Player, Speicherkarten und sogar die SIM-Karten von Handys.

Von der Praxis, diese Geräte und Komponenten unter die Lupe zu nehmen, will die CBP nicht abrücken. Das Verfahren diene dem Schutz der nationalen Sicherheit der USA, so die Begründung.

Bei der Einreise können die Behörden Besitzer von elektronischen Geräten auch dazu zwingen, verschlüsselte Festplatten-Partitionen oder Dateien zu entschlüsseln und den Beamten zugänglich zu machen. Sollte sich ein Reisender weigern, das zu tun, darf ihm ohne weitere Begründung die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert werden. Eine Klage gegen dieses Vorgehen wies der U.S.-Supreme-Court im Februar 2009 ab.

Pannen inklusive

Offenkundig kommt es bei der Kontrolle der elektronischen Geräte immer wieder zu Pannen. In Beschwerdebriefen von Betroffenen, die der ACLU ebenfalls vorliegen, ist von Zeitverzögerungen und dem unprofessionellen Umgang mit Daten und Systemen die Rede. So fand eine Urlauberin, deren Gepäck durchsucht wurde, danach in ihrem Koffer die Digitalkamera eines anderen Reisenden.

Mittlerweile hat eine Anwaltsvereinigung, die National Association of Criminal Defense Lawyers, angekündigt, Klage gegen die Durchsuchungspraxis einzureichen. Sie will erreichen, dass die Kontrolle von elektronischen Systemen und Daten nur bei einem begründeten Verdacht vorgenommen werden darf.