Kommunale IT-Dienstleister bleiben vergabepflichtig - fast!
Kommunale IT-Dienstleister bleiben vergabepflichtig - fast! Die vorgesehene Privilegierung kommunaler IT-Dienstleister bei der Vergabe öffentlicher IT-Aufträge wurde in der Vergaberechtsnovelle zwar wieder gestrichen, doch das Konjunkturprogramm der Bundesregierung reanimiert das Privileg in neuer Gestalt.

- Kommunale IT-Dienstleister bleiben vergabepflichtig - fast!
- Ein bisschen »freihändig«
Der Bundesrat verabschiedete am 13. Februar 2009 die Novelle des Vergaberechts. Bis zum letzten Moment bestand die Ungewissheit, ob die Ausnahmebestimmung zur sogenannten Inhouse-Vergabe gestrichen wird. Die ursprünglich in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung hätte es der öffentlichen Hand erlaubt, IT-Aufträge ohne vorheriges Vergabeverfahren an kommunale IT-Dienstleister freihändig zu vergeben (siehe auch den Artikel »Öffentliche IT als geschützte Werkstatt«, Staat & IT 3 vom 11. September 2008). Vom BDI sowie dem IT-Branchenverband Bitkom wurde diese Privilegierung der kommunalen IT-Dienstleister heftig kritisiert, da sie erhebliche Wettbewerbsverzerrungen im Kampf um öffentliche Aufträge fürchteten. Vergaberechtsexperten zweifelten zudem an der europarechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens, Aufträge an öffentliche Auftragnehmer dem Vergaberecht zu entziehen.