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Kommunale IT-Dienstleister bleiben vergabepflichtig - fast!

Kommunale IT-Dienstleister bleiben vergabepflichtig - fast! Die vorgesehene Privilegierung kommunaler IT-Dienstleister bei der Vergabe ­öffentlicher IT-Aufträge wurde in der Vergaberechtsnovelle zwar wieder ­gestrichen, doch das Konjunkturprogramm der Bundesregierung ­reanimiert das Privileg in neuer Gestalt.

Autor:Redaktion connect-professional • 16.3.2009 • ca. 0:30 Min

Das Vergaberecht für öffentliche IT-Aufträge hat konjunkturbedingte Leerstellen.
Inhalt
  1. Kommunale IT-Dienstleister bleiben vergabepflichtig - fast!
  2. Ein bisschen »freihändig«

Der Bundesrat verabschiedete am 13. Februar 2009 die Novelle des Vergaberechts. Bis zum letzten Moment bestand die Ungewissheit, ob die Ausnahmebestimmung zur so­genannten Inhouse-Vergabe gestrichen wird. Die ursprünglich in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung hätte es der öffentlichen Hand erlaubt, IT-Aufträge ohne vorheriges Vergabeverfahren an kommunale IT-Dienstleister freihändig zu vergeben (siehe auch den Artikel »Öffent­liche IT als geschützte Werkstatt«, Staat & IT 3 vom 11. September 2008). Vom BDI sowie dem IT-Branchenverband Bitkom wurde diese Privilegierung der kommunalen IT-Dienstleister heftig kritisiert, da sie erhebliche Wettbewerbsverzerrungen im Kampf um öffentliche Aufträge fürchteten. Vergaberechtsexperten zweifelten zudem an der europarechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens, Aufträge an öffentliche Auftragnehmer dem Vergaberecht zu entziehen.