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WLAN Hotspots

Lancom unterstützt bei Haftungsfragen

Haftet ein kommerzieller Hotspot-Betreiber für Urheberrechtsverletzungen durch seine Kunden? Mit einem umfangreichen Informationspaket aus Rechtsgutachten, Abmahn-Ratgeber und Muster-AGB unterstützt Lancom nun seine Kunden.

Autor:Elke von Rekowski • 23.2.2011 • ca. 0:20 Min

Viele Hotels bieten ihren Kunden mittlerweile WLAN an (Foto: Yantra - Fotolia.com)
Inhalt
  1. Lancom unterstützt bei Haftungsfragen
  2. AGB per Mausklick integrieren

Ein vor einiger Zeit bekannt gewordenes Urteil des Frankfurter Landgerichts (Az: 2-6 S 19/09) sieht keine generelle Haftung kommerzieller Hotspot-Betreiber für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Kunden. Im konkreten Fall hatte ein Gast urheberrechtlich geschütztes Material über den Hotspot eines Hotels in eine Tauschbörse hochgeladen. Das Gericht verweist allerdings auf die Pflicht des Betreibers, den Hotspot gegen die Nutzung durch Unbefugte abzusichern und die Nutzer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu verpflichten. Das Urteil bestätigt damit eine deutlich erkennbare Tendenz an deutschen Gerichten.