Lion-Prozess endet per Absprache
Nachdem Erwin Deutsch sich bezüglich der Anklagepunkte Betrug und Urkundenfälschung geständig zeigte, wurde das Verfahren per Absprache beendet: Der Lion-Chef wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von knapp 890.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft kritisierte darüber hinaus einige mutmaßlich geschädigte IT-Hersteller, die wenig zur Aufklärung der Vorfälle beigetragen hätten.
Der wegen wegen WKZ-Mauscheleien in Höhe von 7,4 Millionen Euro angeklagte Erwin Deutsch (CRN berichtete ) hat laut Rhein-Zeitung nun eingestanden, dass die Vorwürfe »im Großen und Ganzen wahr« seien. Das Verfahren wegen Steuerhinterziehung von rund 930.000 Euro wurde vorläufig eingestellt, weil sich Deutsch außergerichtlich mit der Finanzbehörde geeinigt habe. Das Geständnis führte zu einer milden Strafe: Zwei Jahre auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von knapp 890.000 Euro.
Zur Absprache kam es offenbar auch deshalb, weil einige der mutmaßlich geschädigten IT-Hersteller – anders als AMD und Intel - nicht mit der Staatsanwaltschaft kooperieren wollten: Staatsanwalt Gilbert Deurer nannte in diesem Zusammenhang das Verhalten der Hersteller Hewlett-Packard, Oki, Epson und Canon »befremdlich« - offenbar interessierten sich diese nicht für die Vorfälle, heißt es weiter. Hewlett-Packard teilte allerdings schon frühzeitig mit, dass man nicht zu den geschädigten Firmen gehöre. Die Betrugsfälle zu Lasten Canons und Epsons seien aus Desinteresse der Geschädigten fallengelassen worden. So wäre die Aufklärung der WKZ-Geschäfte schwierig geworden: Verteidiger Jörg Zeller gegenüber der Rhein-Zeitung: »Es hätte durch eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme aufgeklärt werden müssen, ob diese WKZ überhaupt strafrechtlich relevant gewesen sind. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertragspartner darauf vertraut hätten, dass die Werbungen tatsächlich durchgeführt werden, die WKZ also nicht als versteckte Rabatte einvernehmlich abgesprochen worden wären.
Die Absprache gelte auch für zwei der drei Mitangeklagten, die ebenfalls zu Bewährungsstrafen mit Geldauflage verurteilt wurden. Nur der ebenfalls angeklagte Controller lehnte den Deal ab, weil er wegen seiner Kooperationsbereitschaft auf eine mildere Strafe hoffe.
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