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Lücken bei Gebührenpflicht

Lücken bei Gebührenpflicht Seit 2007 ist die gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren auf internetfähige Endgeräte ausgeweitet worden. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen, dass längst noch nicht alle Fragen geklärt sind.

Autor:Markus Bereszewski • 25.9.2008 • ca. 0:25 Min

Inhalt
  1. Lücken bei Gebührenpflicht
  2. Was zählt: Möglichkeit oder Absicht?

Nach früherer Rechtslage waren Rundfunkgebühren sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich nur für solche Endgeräte zu entrichten, mit denen der direkte Empfang von Radio- und Fernsehsendern möglich ist. Seit dem 1. Januar 2007 sind nun auch sogenannte »neuartige Rundfunkempfangsgeräte« von der Rundfunkgebühr erfasst. Damit sind insbesondere PCs mit Internetzugang, aber auch internetfähige Mobiltelefone gemeint. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten möchten durch deren Einbeziehung in die Gebührenpflicht verhindern, dass die zunehmende Zusammenführung (Konvergenz) von Internet und Rundfunk (sichtbar durch das zunehmende Angebot von TV- und Radio-Streaming) zu Einnahmeausfällen bei der Rundfunkgebühr führt.