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Eigenmächtige Erweiterung von Zugriffsrechten

Manipulationen am SAP-System

Keine Abmahnung sondern eine fristlose Kündigung droht, wenn ein Angestellter eigenmächtig auf für ihn nicht autorisierte Daten zugreift.

Autor:Martin Fryba • 3.11.2009 • ca. 0:35 Min

Das Landesgericht München hat in einem Arbeitsgerichtsprozess die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber bestätigt. Im vorliegenden Fall hatte sich ein angestellter Diplom-Ingenieur im SAP-System eigenmächtig ein vollständige Lese- und Schreibrechte am Qualitätssicherungssystem verschafft und wurde daraufhin von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt (LG München, Urteil 37 Ca 13186/07, Urteilsbegründung).

Das Gericht sah darin einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung als gegeben, »wenn ein Arbeitnehmer im SAP-System seines Arbeitgebers eigenmächtig nach Art eines ‚Hackers’ seine Zugriffsmöglichkeiten erweitert«. Eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich.

Missachtet der Arbeitnehmer trotz klarer Vorgabe seines Vorgesetzten und der zuständigen EDV-Abteilung in einem hochsensiblen Bereich Vorschriften der Datensicherheit, ist dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Frist für eine ordentliche Kündigung fortzusetzen.

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