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Neues Online-Portal zur Vollständigkeitserklärung

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat ein neues Online-Portal zum Thema Vollständigkeitserklärungen gelauncht. Darin finden sich als erster Schritt Informationen für die Unternehmen, die künftig eine VE abgeben müssen.

Autor:Redaktion connect-professional • 13.10.2008 • ca. 0:35 Min

Ein neues Online-Portal der IHK informiert über das Thema Vollständigkeitserklärung.

Das neue Internet-Portal des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (IHK) richtet sich an die rund 4.500 Betriebe, die künftig eine Vollständigkeitserklärungen (VE) abgeben müssen. Grund dafür ist, dass sie Verpackungen in den Verkehr bringen, die über den in § 10 Verpackungsverordnung geregelten Freimengen liegen. Auf den neuen Webseiten finden die betroffenen Firmen zunächst ausschließlich Informationen, wie Gesetzestexte, Handlungsanweisungen, Fragen und Antworten (FAQ) oder IHK-Ansprechpartner.

Die konkrete VE-Hinterlegung im Portal soll ab dem 1. Februar 2009 möglich sein, gesetzlich muss sie bis zum 1. Mai 2009 erfolgen. Ab dem 2. Mai 2009 plant der IHK dann auch, die Liste der Unternehmen zu veröffentlichen, die bei der zuständigen IHK eine VE abgeben haben.

Der Autor:Max Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.