Prepaid-SIM-Karten nur noch mit Ausweis erhältlich
Im Kampf gegen den Terror will die Bundesregierung neue Maßnahmen ergreifen, um mutmaßlichen Tätern unter anderem die Kommunikation zu erschweren. Prepaid-SIM-Karten soll es demnach nur noch unter Vorlage eines Ausweises geben.

SIM-Karten für Prepaid-Verträge gab es bisher quasi an jeder Supermarkt-Kasse und ohne einen kontrollierten Nachweis der Identität des Käufers. Das soll sich laut der Bundesregierung in Zukunft ändern. Ein neuer Gesetzesentwurf im Rahmen der Terror-Bekämpfung, den das Kabinett vergangene Woche beschlossen hat, sieht vor, dass entsprechende SIM-Karten mit aufgeladenem Guthaben nur noch unter Vorlage des Ausweises erworben werden dürfen.
Zwar gab es für Verkäufer schon zuvor die Pflicht, Namen, Anschrift und andere Daten des Käufers zu erfassen. Laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière wurde dieser Identitätsnachweis aber kaum umgesetzt. „Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen“, so de Maizière laut verschiedener Medienberichte. Das hätten sich Straftäter und Terroristen zunutze gemacht, die Ermittlungen von Polizei und Geheimdiensten wurde wiederum erschwert.
Der Entwurf ist Teil eines Gesetzpaketes zur Terrorbekämpfung, das darüber hinaus die Werkzeuge der Sicherheitsapparate ausweiten soll. Besonders die Vernetzung und der Informationsaustausch mit internationalen Geheimdiensten werden vorangetrieben. Die Maßnahmen rufen jedoch auch zahlreiche Kritiker auf den Plan. So spricht die Opposition von einem „Überwachungs-Aufrüstungs-Katalog“.
Telekommunikationsanbieter sollen jetzt 18 Monate Zeit haben, um die internen Prozesse anzupassen und die neuen Vorlagen bezüglich des Identitätsnachweises beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte umzusetzen.