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Restrukturierung bei Bearing Point USA

Bearing Point, einer der weltgrößten Systemintegratoren, hat in den USA um Gläubigerschutz nach Chapter 11 gebeten. In Abstimmung mit den Gläubigern soll jetzt die Kapitalstruktur verbessert werden. Das operative Geschäft läuft unverändert weiter, die europäischen Tochtergesellschaften sind davon nicht betroffen.

Autor:Lars Bube • 19.2.2009 • ca. 0:50 Min

Inhalt
  1. Restrukturierung bei Bearing Point USA
  2. Solide Kundenbasis und Wachstum in EMEA

Der US-Systemintegrator Bearing Point hat bekannt gegeben, dass er freiwillig um Gläubigerschutz nach Chapter 11 des U.S. Bankruptcy Code nachgesucht hat. Damit will sich das Unternehmen genug Freiraum für eine finanzielle Restrukturierung beschaffen, mit der man die Verbindlichkeiten reduzieren und neu ordnen will. Eine entsprechende Einigung mit den Hauptgläubigern wurde bereits erzielt. Wie Ed Harbach, CEO von BearingPoint, bestätigte, kann das operative Tagesgeschäft damit ungehindert weiterlaufen. Die Tochtergesellschaften außerhalb der USA sind von dem Verfahren überhaupt nicht betroffen, da sie komplett unabhängige juristische Geschäftseinheiten mit eigener Bilanz und eigenen Barmittelbeständen sind.

Die amerikanische Möglichkeit des Gläubigerschutzes unter Chapter 11 (»pre-arranged restructuring«) unterscheidet sich wesentlich von einer deutschen Insolvenz und ist nicht mit einem Konkurs oder Bankrott gleichzusetzen. Sinn des Instrumentes ist es viel mehr, den Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, ihre finanzielle Lage umzustrukturieren, ohne dabei die Kontrolle über das operative Geschäft abzugeben. Mike Kronfellner, Director Marketing EMEA bei Bearing Point, sieht eine gute Chance in diesem Prozedere: »Die BearingPoint Inc. in den USA erwartet, aus dem Verfahren als finanziell stabiles und operativ starkes Unternehmen hervorzugehen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geschäftsauflösung oder Liquidierung, sondern um einen rechtlichen Schritt zur Restrukturierung der Finanzsituation.«.