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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Space Net muss keine Verbindungsdaten speichern

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Das hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt zugunsten der Münchner Space Net AG entschieden.

Autor:Folker Lück • 23.4.2018 • ca. 2:05 Min

© Paul Hill - Fotolia

Das Gericht stellte fest, dass der Internetprovider Space Net AG keine Verbindungsdaten seiner Kunden speichern muss. Die mit Spannung erwartete Entscheidung gilt zunächst nur für Space Net, wird aber über den Einzelfall hinaus richtungsweisend für das gesamte Internet sein. Das ist wichtig, denn nur wenige Gesetze sind so umstritten wie das zur Einführung der Speicherpflicht für Verkehrsdaten vom Dezember 2015.

Die Space Net AG, einer der ersten Internetprovider Deutschlands, hatte gegen die Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit dem Internetverband Eco und Professor Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mainz geklagt. Ziel war es, eine Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung herbeizuführen. In ihrem aktuellen Urteil vom 20.04.2018 folgten die Kölner Richter im vollen Umfang der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das bereits am 22. Juni 2017 die Space Net AG von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung befreit hatte. Nur wenige Tage später setzte damals die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung auch für alle anderen Provider aus.

Die Kölner Verwaltungsrichter entschieden, dass eine nationale gesetzliche Regelung, die eine massenhafte Speicherung von Daten verlangt, ohne diese in konkreten Zusammenhang zur Verbrechensbekämpfung zu setzen, europarechtlich unzulässig sei. Schon im Dezember 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur schwedischen und englischen Vorratsdatenspeicherung geurteilt, dass die Speicherung personenbezogener Daten eine Ausnahme bleiben und auf das absolut Notwendige beschränkt werden müsse. Jetzt ist es bestätigt: Die Space Net AG ist nicht zur Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden verpflichtet.

Den gesetzlichen Regelungen zufolge müssen Internetprovider, Mobilfunk- und Kommunikationsunternehmen alle Standortdaten vier Wochen sowie alle Verbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang speichern und diese an Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendienste auf Verlangen übergeben. Dagegen hatte die Space Net AG, unterstützt vom Verband der Internetwirtschaft Eco, bereits im April 2016 vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Gegen das aktuelle Urteil des Verwaltungsgericht Köln kann Berufung eingelegt werden, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist zugelassen.

»Es ist schön zu sehen, dass wir Erfolg mit unserer Klage haben und zeigt, unsere Hartnäckigkeit ist berechtigt. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet uns, alle Verbindungsdaten unserer Kunden zu speichern und gegebenenfalls Polizei, Staatsanwaltschaft oder Nachrichtendiensten darüber Auskunft zu geben. Diesem Vertrauensbruch hätten wir niemals freiwillig zugestimmt. Bei massiven Eingriffen in bürgerliche Grundrechte, vor allem im Digitalen, waren wir schon immer wachsam und haben eindeutig Stellung bezogen. Daher freuen wir uns sehr über das Urteil«, sagt Space Net-Vorstand Sebastian von Bomhard. »Mit der Vorratsdatenspeicherung kann man zwar Bürger ausspähen, aber sicher keine Terroristen fangen«.

»Wir freuen uns über den Ausgang des Verfahrens und über das heutige Urteil, das ein so wichtiges Signal an die gesamte Internetbranche sendet. Wir sehen unsere grundsätzlichen Bedenken, hinsichtlich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, damit bestätigt. Die Bundesregierung muss jetzt umgehend reagieren und diese kostspielige Odyssee für die Unternehmen endlich beenden. Wir brauchen endlich Rechts- und Planungssicherheit«, fordert der Eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme.