Standby-Leistungsaufnahme bei CE-Geräten muss reduziert werden
Ab 2014 dürfen elektrisch betriebene Geräte in privaten Haushalten wie zum Beispiel Notebooks, PCs sowie andere CE-Produkte im Bereitschaftsmodus maximal noch ein Watt Energie verbrauchen.

Der Grund für die Begrenzung der Standby-Leistungsaufnahme ist eine Verordnung der EU-Kommission. Die Ökodesign-Richtlinie soll in zwei Stufen ausgeführt werden: Im Standby-Modus dürfen Geräte ab 2010 nur noch ein bis zwei Watt verbrauchen. 2014 soll die Leistungsaufnahme auf ein bis 0,5 Watt reduziert werden.
Die Europäische Union beabsichtigt mit Hilfe der neuen Vorschriften bis 2020 den heutigen EU-weiten Stromverbrauch beim Standby-Betrieb um jährlich über 70 Prozent zu senken. Die auf diese Weise erreichten Einsparungen würden dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks entsprechen.
Ausdrücklich erwähnt werden in der EU-Verordnung unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kochgeräte, Haartrockner, Radio- und Fernsehgeräte, Heimkinosysteme, Musikinstrumente, Modelleisenbahnen und Sportgeräte. Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmte informationstechnische Geräte wie Heimrechner und Notebooks sind ebenfalls betroffen. Für gewerbliche genutzte IT gilt die EU-Richtline dagegen nicht.