Strafe wegen unlizenzierter Software
Strafe wegen unlizenzierter Software Ein Solartechnikunternehmen wurde von einem ehemaligen Mitarbeiter der Business Software Alliance (BSA) gemeldet.
Nach seiner Aussage waren in dem Unternehmen teils hochpreisige CAD-Programme ohne Lizenz im Einsatz. Die BSA erstattete Anzeige gegen den Geschäftsführer und gegen das Unternehmen. Auf den 15 Rechnern der Firma wurden über 20 unlizenzierte Programme gefunden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte in zweiter Instanz sowohl das Unternehmen als auch den Geschäftsführer. 40000 Euro Schadensersatz, eine Unterlassungsverpflichtung, eine umfassende Auskunftsverpflichtung und im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro sind die Strafe. Das rechtskräftige Urteil stellt vor allem fest, dass ein Geschäftsführer pflichtwidrig handelt, wenn er nicht sicherstellt, dass Software nur von autorisierten Personen installiert werden darf.