Transcend vertritt im Bitkom die Interessen der Speicherbranche
Der Speicherspezialist Transcend hat in den letzten Jahren sein Portfolio erfolgreich in Richtung CE ausgebaut und bleibt trotz fallender Speicherpreise auf Wachstumskurs. Im Branchenverband Bitkom kämpft das Unternehmen zudem für eine angemessene Regelung der Urheberabgabe auf Speichermedien.

Die Hiobsbotschaften auf dem Speichermarkt reißen nicht ab. Jüngstes Opfer der bodenlos fallenden Preise für Speicherkomponenten ist der deutsche Hersteller Qimonda, der jüngst Insolvenz anmelden musste. Ein Vorgang, der laut Chung Won Shu, CEO von Transcend, vorauszusehen war. »In Asien lassen sich Speichermodule einfach wesentlich kostengünstiger produzieren.« Die Speicherbranche sei sehr kostensensitiv, deshalb habe Qimonda von Anfang an einen sehr schweren Stand gehabt. Während das Schicksal der deutschen Chipindustrie, die jahrelang mit Milliardensubventionen am Leben gehalten wurde, auf der Kippe steht, sei Transcend jedoch in der Lage, die desolate Situation auf dem Speichermarkt durch sein breites Produktportfolio zu kompensieren. In 2008 stieg der Umsatz der Taiwaner auf über eine Milliarde US-Dollar. Die deutsche Vertriebsniederlassung von Transcend ist mit den Distributoren Avnet, Actebis Peacock und Ingram Micro ebenso im Geschäft wie mit den großen Retailern.
Guten Noten bei den CRN-Channeltracks und Copytests
Dass bei Transcend die Fachhandelsbetreuung einen hohen Stellenwert hat, belegen unter anderem die guten Ergebnisse bei den CRN-Channeltracks und die zuletzt von 2,5 auf 1,9 gestiegene Note bei der Händlerzufriedenheit bei den CRN-Copytests: »Wir haben zum Beispiel für Verpackungen sehr viel Zeit investiert. Unsere Retail-Verpackungen sind ansprechend aber auch gleichzeitig diebstahlsicher. Aufklappbare Verpackungen sind zwar einfacher zu öffnen, aber sie bergen ein höheres Diebstahlrisiko«, erläutert Michael Thedens, Sales Manager bei Transcend gegenüber digital living. Das Portfolio von Transcend umfasst neben Speichermodulen und Flash-Speicherkarten auch mobile Festplatten, digitale Bilderrahmen, USB-Sticks und Kartenleser. Transcend ist zudem im Bitkom vertreten, um dort die Interessen des Handels gegenüber der Gema zu vertreten. Falls die Gema sich mit einer Pauschalabgabe auf Speichermedien durchsetzten sollte, befürchtet Thedens, dass deutsche Produkte nicht mehr wettbewerbsfähig sein werden: »Die Umsetzung der Urheberabgabe ist faktisch wie eine Mehrwertsteuererhöhung. Alles was irgendeiner Form speichert, ist von der Abgabe betroffen. Je größer die Kapazität ist, desto größer soll die Abgabe sein. Festplatten werden aber unausweichlich immer größer.«
Händler sollten dringend Rechnungen archivieren
Der Endkunde kaufe eine Terabyte-Festplatte nicht unbedingt, weil er mehr kopiere, sondern weil sie zu einem bestimmten Preis erhältlich sei. Hinzu komme, dass die Politik bisher nicht in der Lage sei, die Urheberrechtsabgaben-Abgaben europäisch zu harmonisieren. Vielen Händlern sei zudem nicht bewusst, dass die GEMA die Abgabe auf Speichermedien rückwirkend zum ersten Januar 2008 fordert. Thedens empfiehlt Händlern deshalb dringend, unabhängig vom Steuerberater ein spezielles Archiv von Rechnungen über Speichermedien anzulegen, um so jederzeit für eine behördliche Prüfung gewappnet zu sein.
Bisher stehe die Höhe der Abgabe zwar noch nicht fest, doch jeder der als Importeur auftrete, sei betroffen: »Seit dem ersten Januar 2008 sprechen wir nicht nur über Hersteller sonder auch wirklich über den Handel. Es kommen viele Firmen hinzu, die man nicht als Hersteller bezeichnen kann. Unternehmen, die zum Beispiel als USB Stick-Hersteller auftreten, sind keine großen Firmen«, so der Transcend-Sales Manager. Dies sei der Gema allerdings nicht bewusst. Thedens rechnet damit, dass es schon sehr bald zu einer Einigung über die Höhe der Abgabe auf Speichermedien kommen wird. »Es wird vermutlich einen aus der Sicht des Handels sehr schmerzhaften Kompromiss zwischen Gema und Bitkom geben.« Bei Computern, internen Festplatten und DVD-Brennern laufe bereits ein Schlichtungsverfahren.
Bei externen Festplatten sei auch noch kein Kompromiss gefunden: »Bisher lag bei MP3-Playern die Urheber-Gebühr bei 2,56 Euro. In Zukunft wird die Abgabe auf einen MP3-Player nach dem Willen der Gema von der Kapazität der internen Festplatte abhängig sein.« Thedens befürchtet in diesem Fall die Entstehung eines riesigen Graumarktes, da Speichermedien und MP3-Player außerhalb von Deutschland dann zu wesentlich günstigeren Konditionen erhältlich sein würden.