Verbraucherschützer watschen Blizzard ab
Wegen fehlender Informationen zu Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels »Diablo 3« und dem fehlenden Zugang zu dem Spiel aufgrund technischer Störungen hat jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Spielehersteller Blizzard abgemahnt.

Laut den Verbraucherschützern hat der Hersteller hat es versäumt, die Spieleverpackung mit einem ausreichenden Hinweis zu versehen, dass eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels erforderlich ist. Auch wenn sich der Spieler auf dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard - Battle.net - registriert, erhält er keine Information, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt. Die Realität sieht anders aus, denn das Spiel lässt sich nur dann nutzen, wenn der Anwender sich nach der Registrierung über seinen Account auf Battle.net einloggt. Blizzard hat nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben.
Bereits vor einigen Wochen war der Hersteller wegen »mangelhafter Informationspolitik« ins Visier der Verbraucherschützer geraten. Der potentielle Käufer müsse bereits vor dem Kauf wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Software genutzt werden könne, so der Vorwurf. Ob eine dauerhafte Internetverbindung, eine Zwangsregistrierung auf einer Internetplattform einschließlich des damit verbundenen Zugangs zu einem Spiel oder das Herunterladen einer Zusatzsoftware: All das seien wesentliche Informationen, die der Verbraucher vor dem Kauf einer Software erhalten müsse.
Hinzu kam, dass viele Spieler von »Diablo 3« über einen längeren Zeitraum keinen Zugang zu dem Spiel erhielten und sich stattdessen die Fehlermeldungen häuften. Unrühmlicher Spitzenreiter war hier der »Fehler 37«. Dieser Fehler verhinderte das Einloggen und somit das Spielen des Games.